Rechtliche Absicherung gegen die Zwangstötung für Hobbytiere, Gnadenhoftiere und Begegnungshöfe

Petice je adresována
Gesundheitsminister/Landwirtschaftsminister in Deutschland und Österreich

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27. 08. 2025 6:55

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!

MKS ist an Österreich glücklicherweise vorbeigezogen – doch die Situation hat uns schmerzlich vor Augen geführt, wie mittelalterlich im Falle eines Seuchenausbruchs noch immer vorgegangen werden kann – und in unseren Nachbarländern auch tatsächlich vorgegangen wurde.

Wir haben uns in einem offenen Brief an Politik und Verantwortliche gewandt, jede verfügbare Fortbildung zu MKS besucht und unsere Anliegen sowie Fragen eingebracht. Oftmals stießen wir dabei auf Ignoranz. Doch letztlich haben unsere Bemühungen gefruchtet: Wir wurden wahrgenommen und konnten durch wichtige Kontakte erreichen, dass die automatische Keulung ohne Testungen im Radius von 3 km um einen Ausbruchsbetrieb nicht mehr als Methode der ersten Wahl genannt wird.

Was uns zu Beginn des ersten Ausbruchs in Ungarn noch als unumgängliche Vorgehensweise vermittelt wurde, wurde im Verlauf unserer Anstrengungen revidiert. Dieses Ergebnis hat uns gezeigt, was möglich ist – mit Engagement und Rückenwind.

Wir möchten uns bei jeder und jedem bedanken, die unsere Petition unterschrieben haben. Es gibt noch viel zu tun. Wir bleiben dran.

Helmut Wittmann,
Obmann Verein Biophilie



16. 01. 2025 10:57

Klarere Formulierung im Hinblick auf die Zielländer


Neuer Titel: Rechtliche Absicherung gegen die Zwangstötung für Hobbytiere, Gnadenhoftiere und Begegnungshöfe

Neuer Petitionstext:

Liebe Tierfreund:innen und Kolleg:innen!Tiere, die uns Trost, Freude und Nähe schenken, verdienen besonderen Schutz. In Deutschland und Österreich können Tiere seit kurzem als Streicheltiere in der Veterinärinformationssystem-Datenbank (VIS) registriert werden. Doch dieser Status ist bei weitem nicht ausreichend: Es fehlt eine klare rechtliche und administrative Absicherung für diese Tiere, die sicherstellt, dass sie nicht wirtschaftlichen Entscheidungen, wie z. B. präventiven Keulungen, zum Opfer fallen.Viele Streicheltiere,Hobbytiere, Gnadenhoftiere und Tiere in Begegnungshöfen leben nicht als Nutztiere, sondern als Botschafter für Mensch-Tier-Beziehungen, in der Hobbyhaltung oder unter der Obhut von Menschen, die ihnen ein Leben in Würde ermöglichen wollen. Dennoch sind sie rechtlich den gleichen Regeln unterworfen wie Tiere, die für Schlachtung oder Handel bestimmt sind.Unser Ziel ist es, dass Tiere, die nicht für wirtschaftliche Zwecke gehalten werden, in einer separaten Datenbank geführt und durch spezielle Regelungen geschützt werden. Diese Regelungen sollen:

  • präventive Keulungen verhindern, die nicht im Sinne des Tierschutzes sind,
  • Gnadenhöfe und Begegnungshöfe absichern, die sich um Tiere in Not kümmern,
  • die Rechte von Tieren in der Hobbyhaltung stärken, damit ihreihr LebensqualitätLeben nicht von wirtschaftlichen Interessen abhängig ist.

Wir fordern eine gesetzliche Änderung,Änderung für Deutschland und Österreich, die diesen Tieren den Schutz und die Sicherheit gibt, die sie verdienen. Gemeinsam können wir ein Zeichen für den respektvollen Umgang mit unseren tierischen Begleitern setzen.Unterstütze unsere Petition und hilf uns, die Stimme für diejenigen zu sein, die keine eigene Stimme haben. Jedes Tier zählt – und jede Unterschrift macht einen Unterschied!👉 Jetzt unterschreiben und teilen!Gestalten wir gemeinsam eine tierfreundlichere Zukunft!



Neues Zeichnungsende: 15.07.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 231


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