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Keine Rodung der Parkanlage Flugplatzstraße/Haßlocher Straße in 67435 Neustadt OT Lachen-Speyerdorf

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Stadtrat Neustadt an der Weinstraße, Herrn Oberbürgermeister Marc Weigel
1 151 Tukeva 841 sisään Neustadt an der Weinstraße

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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26.11.2018 klo 19.34

Die Pressestelle des Oberbürgermeisters der Stadt Neustadt an der Weinstraße veröffentlichte heute nachfolgendes Statement, das unter:

www.neustadt.eu/B%C3%BCrger-Leben/Pressemeldungen/Kampfmittelsondierung-am-Standort-Feuerwehrger%C3%A4tehaus-Lachen-Speyerdorf.php?object=tx,2636.5&ModID=7&FID=2636.5832.1&NavID=2636.380&La=1&call=suche

Kurz URL: goo.gl/8dPUm4

zu erreichen ist.

Vorab sei erwähnt, dass wir keineswegs mit der Formulierung

"Kampfmittelsondierung am Standort Feuerwehrgerätehaus Lachen-Speyerdorf"

einverstanden sind.
In diese Angelegenheit liegt noch keine endgültige Entscheidung vor. Und eine Baugenehmigung ist, wenn überhaupt, ebenfalls noch nicht erteilt.

DIE MITTEILUNG:

Kampfmittelsondierung am Standort Feuerwehrgerätehaus Lachen-Speyerdorf

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße informiert, dass in der kommenden Woche 9 Bodensuchschürfe auf dem angedachten Standort des Feuerwehrgerätehauses erfolgen werden.

Eine Kampfmittelsondierung mit einem Metalldetektor ergab, dass sich auf der Parkfläche 13 Auffälligkeiten („Anomalien“) im Untergrund befinden, wobei nun durch Aufgrabungen zu prüfen ist, ob es sich dabei um militärisches Material, wie Munition o.ä., handelt.
Bild vergrößern: Kampfmittelsondierung

Aus Gründen des Baumschutzes und wegen eines im Untergrund verlaufenden Kanals werden von den 13 Anomalien nur 9 untersucht, um durch die Suchschürfe keine Schäden zu verursachen. Der jeweilige Schurf, d. h. das Aufgraben des Bodens, wird mit Hilfe eines gepanzerten Baggers in Begleitung eines Kampfmittelexperten erfolgen.

Die Maßnahme wird auch von der Stadtverwaltung begleitet, um den Baumschutz sicherzustellen. Das bedeutet, dass die Fläche unter den Bäumen nicht wild befahren und damit das Wurzelgeflecht der Bäume geschädigt werden darf, sondern der Bagger den jeweils kürzesten Weg zu den Anomalien unter Schonung der Gehölze nehmen muss. Außerdem soll im östlichen Bereich durch Bauzaunelemente verhindern werden, dass zu nah an drei bestehenden großen Bäumen gegraben wird.

Die Umweltabteilung informiert, dass im Umfeld der 5 besonders schutzwürdigen Höhlenbäume im Westen des Geländes keinerlei Suchschürfe erfolgen werden.
Autor/in: Schardt, Miriam


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