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Bau eines Wohngebäudes im Auengebiet Malmsheim

Vetoomus on osoitettu
Gemeinderat Renningen, BW, Deutschland
389 Tukeva 321 sisään Renningen

Vetoomus on vaikuttanut onnistumiseen

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Vetoomus on vaikuttanut onnistumiseen

  1. Aloitti heinäkuuta 2023
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Menestys

Vetoomus onnistui!

16.09.2023 klo 13.56

Liebe Unterstützer,

herzlichen Dank für eure wertvolle Unterstützung! Wir haben unsere Petition beim Bürgermeister, Herrn Wolfgang Faißt, persönlich überreicht. Es war ein konstruktives und aufschlussreiches Gespräch. Er betonte, wie ernst er unser Anliegen und die Unterschriften – sowohl die digitalen als auch die physischen – nimmt. Wir hoffen, dass unser Anliegen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. September thematisiert wird. Die Tagesordnung sollte bald veröffentlicht werden.

Kurz zusammengefasst:

1. Das zentrale Thema unseres Gesprächs war das BauGB § 246 Absatz 8 - 13. Dieses erlaubt unter Sonderregelungen, bis zum 31. Dezember 2027 Flüchtlingsunterkünfte auf unbebauten Grundstücken zu errichten. Besonders hervorgehoben haben wir unsere Bedenken hinsichtlich einer möglichen Zweckentfremdung, sollte die Stadt nach 10 Jahren planen, diese in Sozialwohnungen umzuwandeln. Außerdem stellten wir die Frage, ob nach Ablauf der maximalen Verlängerung von 3 Jahren eine Verpflichtung zur Entfernung der Bauwerke besteht. Für Details unserer Argumentation, besucht bitte den Link nicolefinnie.github.io/we-care-renningen/argumentation_bau/.

2. Der Bürgermeister zeigte Verständnis und informierte uns, dass der Gemeinderat derzeit prüft, ob ein solches Bauvorhaben rechtlich zulässig ist.

3. Ein weiterer Punkt war, dass die Stadt bereits alle verfügbaren Mietwohnungen angemietet hat und Schwierigkeiten hat, weiteren passenden Wohnraum zu finden, wobei die Unterbringung in Turnhallen vermieden werden soll.

4. Unserer Einschätzung nach steht der Umweltschutz nicht an erster Stelle der Überlegungen der Stadt, da die Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte im BauGB § 246 es ihnen erlauben, Umweltaspekte umzugehen. Das überzeugendste Argument für sie, ihre Entscheidung zu überdenken, ist die rechtliche Grundlage des Baus.

Wir hoffen, einige von euch bei der Gemeinderatssitzung zu sehen. Nochmals ein großes Dankeschön für euer Engagement!

Herzlichste Grüße,
Nicole u. Liam Finnie


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