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Bei Asyl mag es nicht um Integration gehen, im Asylverfahren aber sehr wohl. Die Behörden sind im Zuge des Verfahrens dazu verpflichtet, als letzten Schritt abzuwägen, ob das persönliche Interesse des Antragstellers im Land zu verbleiben oder das Interesse des Staates am Vollzug des Asylwesens überwiegt. Im Fall von Lehrlingen, die bereits in Österreich arbeiten und hier eine Ausbildung machen um später als Fachkräfte Steuern zu zahlen, kann diese Entscheidung doch nur zu Gunsten eines Verbleibs in Österreich erfolgen! Österreich hat kein Interesse daran, dass diese Menschen das Land verlassen

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2.1

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