Regione: Brėmenas

S20-385 Monteursunterkünfte in Wohngebieten

Peticijos pateikėjas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
8 Palaikantis 8 in Brėmenas

Rinkimas baigtas

8 Palaikantis 8 in Brėmenas

Rinkimas baigtas

  1. Pradėta gruodžio 2022
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas su gavėju
  5. Sprendimas

Tai internetinė peticija der Bremischen Bürgerschaft .

persiuntimas

Titel: Unterbringung von Monteuren in ausgewiesenen Monteurswohnungen

Die Leistungen verschiedener Gewerke auf Bremer Baustellen wird zu großen Teilen von Arbeitern aus dem europäischem Ausland getragen. Diese Arbeiter - im Folgenden Monteure genannt - halten sich allein zu dem Zwecke im Lande Bremen wochen- oder monatsweise auf, bevor sie wieder zurück in ihre Heimatländer gehen.

Der Petent bittet um gesetzliche Unterstützung dafür, dass diese Monteure in dafür vorgesehenen Monteursunterkünften unterkommen.

Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass immer mehr Reihen- und Eckhäuser in Wohngebieten zu Monteursunterkünften umgewandelt werden, ohne dafür die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen (wie Brandschutz, Schallschutz, Steuern, Gewerbeanmeldung). Vermietung von Wohnraum an Monteure sollte als Zweckentfremdung von Wohnraum betrachtet werden und damit unter das Wohnraumschutzgesetz fallen.

Erläuterung:

Seit Jahren ist zu beobachten, dass dem Wohnungsmarkt günstiger Wohnraum entzogen wird. Investoren kaufen bevorzugt große Eckgebäude oder Reihenhäuser auf, die sanierungsbedürftig sind. Im besten Fall findet eine Basissanierung statt, häufig nur eine dekorative Sanierung. Die Immobilie wird dann an die vielen einreisenden Arbeiter vermietet, die in Bremen allein zu Arbeitszwecken residieren. Monteure haben andere Ansprüche an Wohnraum und bringen sich in der Regel nicht nachbarschaftlich ein. Aufgrund sprachlicher Barrieren, Unwissen über hiesige Regeln gesetzlicher und gesellschaftlicher Natur werden viele dieser Monteursvermietungen zu einem Stöfaktor in der näheren Umgebung. Probleme die daraus entstehen sind:

  • Parkraumverknapppung

  • Vermüllung

  • Lärm

  • Fluktuation

  • keine erkennbaren Ansprechpartner

  • Erodierung von Nachbarschaften

    Eine Unterbringung in gewerblich ausgewiesenen Monteursunterkünften hat den Vorteil, dass die Vermieter auf die Einhaltung von Regeln achten und im Zweifel Ansprechpartner bei eventuellen Problemen sind. Während betriebliche Monteurswohnugen genau wie Hotels und Bed & Breakfast ein Interesse daran haben, dass ihre Kunden die Nachbarschaft und das eigene Haus nicht beeinträchtigen, liegt das im Falle von nicht genehmigten Monteurswohnungen nicht vor. Eine Genehmigung von Monteurswohnungen in reinen Wohngebieten sollte generell untersagt sein.

    Diese Problematik macht sich insbesondere in sozial schwacheren Nachbarschaften breit, wo Menschen nicht gewohnt sind, ihr Lebensumfeld zu gestalten oder zu verteidigen. Ist das erste Haus in einer Wohnstraße dem regulären Wohnungsmarkt entzogen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass weitere folgen. Das für Eigentümer solcher Gebäude erfolgreiche Geschäftsmodell zieht weitere Umsetzungen dieser Art an. Wollen wir auch in Zukunft einen Zusammenhalt in unseren Nachbarschaften haben, Familien günstigen Wohnraum bieten und mit unseren gesetztlichen Strukturen Modelle guter Gemeinschaft stärken, muss die reine Profitvermietung an Monteure in Wohngebieten unterbunden werden.

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