Región: Offenbach
Éxito.
Construcción

Aufnahme von Photovoltaik-Anlagen in die Altstadtsatzung der Stadt Langen (63225)

Peticionario no público.
Petición a.
Landrat Oliver Quilling
120 Apoyo 86 En. Offenbach

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Geht Umweltschutz vor Ortssatzung, im Altstadtbereich der Stadt Langen (Altstadtsatzung)?

 

Steigende Energiepreise verlangen Maßnahmen. Eine große Energiewende ist schon am Laufen. Eine Möglichkeit erneuerbare Energien für den Hauseigentümer zu schaffen, stellt eine Photovoltaik-Anlage dar.

 

Laut Hessischer Bauordnung (HBO) sind PV Anlagen nicht genehmigungspflichtig (§63, Anlagepunkt 3.9)

https://www.ingkh.de/fileadmin/ingkh/Recht/HBO/HBO_2018.pdf

 

  • Diese sogenannte „schlichte Genehmigungsfreiheit“ gilt jedoch nicht für folgende Ausnahmefälle: bei denkmalgeschützten Gebäuden und in Gebieten mit Ensembleschutz,
  • in Ortsteilen, in denen besondere Gestaltungssatzungen oder Bebauungsplanvorgaben gelten,
  • für Überkopfverglasungen

 

In der Langener Altstadt gestaltet es sich nicht so einfach, hier gibt es eine Altstadtsatzung (letzte Überarbeitung 12.03.1982).

 

Bedingt durch die Satzung sind dem Eigentümer aktuell die Hände gebunden eine PV Anlage auf solchen Dächern zu installieren die in erster Reihe stehen, und somit das Altstadtbild verändern.

 

Da eine solche Regelung mit der aktuellen Energiewende nicht mehr vertretbar ist, sollte die genemigungsfreie Installation von PV Anlagen in die Altstadtsatzung der Stadt Langen aufgenommen werden.

Razones.

Recht auf Umweltschutz

Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

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