L20-585 Bremische Beihilfeverordnung

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
10 Unterstützende 10 in Freie Hansestadt Bremen

Sammlung beendet

10 Unterstützende 10 in Freie Hansestadt Bremen

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Weiterleitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wende ich mich an den Petitionsausschuss, da ich mich als Beamter mit einem minderjährigen Kind durch die zum 01.12.2022 beschlossene Änderung der Bremischen Beihilfeverordnung benachteiligt sehe.

Bislang ist mit ein Behilfebemessungssatz von 55 % gewährt worden. Durch die Änderung der Beihilfeverordnung wird der Bemessungssatz auf 50 % reduziert. Im Gegenzug erhalten Beamte mit z. B. zwei minderjährigen Kindern nunmehr einen Bemessungssatz von 70 % anstatt wie bisher 60 %.

Als Vater von einem Kind werde ich also "bestraft" und verliere 5 % des Bemessungssatzes und Eltern von zwei berücksichtigungsfähigen Kinder erhalten im Gegenzug eine wesentliche Besserstellung.

Diese Ungerechtigkeit ist für mich nicht nachvollziehbar, da auch ein Kind (wie bisher auch) im Bemessungssatz zumindest wie bisher mit 55 % berücksichtigt werden sollte. Auch möchte ich in diesem Zusammenhang von Vertrauensschutz sprechen, der mir hier nicht gewährt wird. Im Rahmen anderer Änderungen von Rechtsvorschriften gibt es einen sog. Bestandsschutz, welcher hier ebenfalls nicht beschlossen wurde.

MfG

Patrick Berlinke

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