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Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen im Raum Bamberg

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Jedes Jahr aufs Neue werden unzählige Katzenbabys in Leid geboren. Dies kann nur die Kastration der Elterntiere verhindern. Zusätzlich zu dem Leid, das die Kitten erfahren (Verhungern, Fehlbildungen wegen Inzucht oder Seuchen), kommt das Leid der erwachsenen Katzen. Unkastrierte Kater kämpfen bis aufs Blut um Reviere und Weibchen. Sie laufen weit für die Paarung und werden überfahren – die meisten Totfunde kommen im Frühling und im Herbst, wenn die Weibchen rollig sind, und sind unkastrierte Kater. Unsere Kühltruhe muss manchmal alle 1-2 Wochen geleert werden in diesen Jahreszeiten. Die Weibchen durchlaufen manchmal zwei Schwangerschaften im Jahr und können aufgrund ihrer körperlichen Verfassung gar nicht alle Kitten ernähren, sondern kämpfen oft selbst ums Überleben. Ihre Körper geben meist nach 4-5 Jahren dieses Teufelskreises auf.

Die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen würde es unglaublich erleichtern diese scheinbar ausweglose Situation zu durchbrechen. Verantwortungsscheue Besitzer werden in die Pflicht genommen, ihre Tiere zu kastrieren, bevor sie sie draußen laufen lassen. Und besonders können das Tierheim, Veterinäramt oder die Stadt und Gemeinden bei verwilderten Katzenkolonien schneller eingreifen. Es kann sich nicht mehr damit herausgeredet werden, dass es einen nichts angeht. Denn die Besitzverhältnisse vieler Katzen sind so schwammig, dass wir als Tierheim auf den guten Willen von Grundstücksbesitzern oder Nachbarn angewiesen sind, um überhaupt Hilfe bei den leidenden Katzen leisten zu können. So wird der Ausrede „die gehören mir nicht“ die Kraft genommen. Genauso darf das Tierheim als Beauftragter der Gemeinden und Stadt dort einfangen, wo die Katzen überhand nehmen und dies von den Grundstückbesitzern verweigert wird. Ein Muster der Verordnung kann hier eingesehen werden: Seite des Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Selgitus

Katzen, die einen liebevollen Besitzer haben, sollten kastriert, gekennzeichnet und registriert sein. Diese werden nicht gefangen. Da kann sich jeder Besitzer sicher sein. Denn mehr Katzen braucht das Tierheim Bamberg durchaus nicht. Es soll nur das Leid und die alljährliche Kittenschwemme eingedämmt werden.

Es geht nicht darum Kontrollen oder Bußgelder durchzusetzen. Es geht um Rechtssicherheit für Tierschützer im Stadtgebiet und im Landkreis Bamberg. Uns ist bewusst, dass eine „Pflicht“ immer ein Balanceakt zwischen den Interessen der Katzenhalter, Grundstücksbesitzer und Tierschützer ist. Dennoch wollen und können wir das fortwährende Leid nicht mehr ohnmächtig mitansehen. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift!

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Eine Katzenschutzverordnung hilft • bei der Populationskontrolle freilebender Katzen, • dem Veterinäramt im Umgang mit uneinsichtigen KatzenhalterInnen, • Fundkatzen dank Kennzeichnung und Registrierung schnell an ihre Besitzer zurückzugeben, • Tierschützern rechtssicher Kastrationen zu veranlassen.

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