Der öffentliche Blick von der Berneggstrasse auf die Südseite des UNESCO Weltkulturerbes Stiftsbezirk St. Gallen ist einzigartig. U.a. ist das Relief mit der Legende von Gallus und dem Bären von hier aus am nächsten, genau waagrecht gegenüber und im Detail ersichtlich. Es wurde 1776 gebaut, um von hier aus gelesen und gedeutet zu werden. Seither war es immer öffentlich sichtbar.
Für uns ist dies eine wesentliche Sichtachse im Sinne der UNESCO Weltkulturerbe-Richtlinien (Art.104). https://whc.unesco.org/en/guidelines/ Sie soll der Öffentlichkeit erhalten bleiben.
Die Behörden der Stadt St. Gallen haben direkt davor eine Baubewilligung für ein Gebäude erteilt. Ohne unseren Rekurs dagegen wäre diese Sichtachse bereits zerstört.
Der Verein Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen hat unserer Meinung nach bislang nicht ernsthaft geprüft, ob es sich hier um eine wesentliche Sichtachse handelt.
Wir ersuchen deshalb das UNESCO Weltkulturerbezentrum in Paris von ihren unabhängigen Fachexperten vor Ort prüfen zu lassen, ob es sich hier um eine wesentliche Sichtachse handelt, so dass danach von allen Seiten die nötigen Konsequenzen daraus gezogen werden können.
Fast zwei Jahre Arbeit mit eindrücklichen Begegnungen, guten Helferinnen und Helfern, ermunternden Gesprächen, Geduldsproben, Herausforderungen und wertvoller Unterstützung gehen nun zu Ende...
Leider müssen wir die Petition erfolglos beenden.
Wir möchten uns bei allen Mitunterzeichner*innen herzlich bedanken!
Hanspeter Egloff und Anita Lötscher Egloff
Felsenstrasse 18
9000 St. Gallen
Suisse
hanspeter.egloff@bluewin.ch
EINSCHREIBEN
Madame Mechtild Rössler
Directrice du Centre du patrimoine mondial de l’UNESCO
7, place de Fontenoy
75352 Paris 07 SP
France
28. November 2019
Ihre Antwort auf unsere Petition «Wesentliche Sichtachse auf das UNESCO Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen, Schweiz schützen!» (https://whc.unesco.org/fr/list/268)
Sehr geehrte Frau Rössler
Vor einem Jahr, am 18. Oktober 2018, haben wir Ihnen unsere Petition „Wesentliche Sichtachse auf das UNESCO Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen, Schweiz schützen!“ mit 829 Unterschriften zugesandt. www.openpetition.eu/!gallus
Am 9. November 2018 hat uns Herr Nicolas Mathieu, Generalsekretär der Schweizerischen
UNESCO-Kommission, beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, Bundesgasse 28, 3003 Bern versichert, dass die Petition eingehend geprüft und unabhängig behandelt werde. Er sagte auch, dass wir von Ihnen eine vollständige Antwort erhalten werden. Zudem haben wir Sie zu einem Besuch hier vor Ort eingeladen.
Zusammen mit den 827 Mitunterzeichnenden sind wir überzeugt davon, dass sowohl die städtische wie auch die kantonale Denkmalpflege und besonders der Verein Weltkulturerbe Stiftsbezirk diese Sichtachse nicht den Richtlinien (Artikel 104) entsprechend schützen. Die Frage der Sichtachse wurde nie unabhängig und unter Einbezug der hängigen rechtlichen Pendenzen untersucht:
Siehe Jahresbericht des Vereins 2017 S. 24 ID-104: „2017-2018 Erarbeitung einer städtischen Schutzverordnung inkl. Festlegung von räumlich begrenzten Zonen für Schutz der Sichtachsen und Sichtbereiche“ (1)
Und Jahresbericht 2018 S.27 ID-104 „ … Festlegung von räumlich begrenzten Zonen für Schutz der Sichtachsen und Sichtbereiche in der Altstadt … Der Entwurf für die Schutzverordnung soll im August 2019 vorliegen. (2)
Auch im UNESCO Welterbe Aktionsplan Schweiz 2016 – 2013 vom Bundesamtes für Kultur BAK heisst es auf S.7/8 unter Massnahmen zum Stiftsbezirk St. Gallen: „2019: Es ist eine Pufferzone festzulegen, welche Sichtbezüge von aussen und innen von Beeinträchtigungen freihält und weitreichende Sichtachsen berücksichtigt.“ (3)
Unserer Meinung nach liegt das Problem bei der Multifunktionalität des Denkmalpflegers Herr Niklaus Ledergerber. Im vorliegenden Fall ist er gleichzeitig Berater der Bauherren und der städtischen Baubewilligungskommission. Zudem ist er mitverantwortlich für die Pendenzen in der Fachgruppe Erbe des Vereins Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen und darüber hinaus ist er Präsident von ICOMOS Schweiz (4), der Organisation, welche die UNESCO bei der Denk-malpflege „unabhängig“ berät. Er hat uns gegenüber seine Befangenheit in dieser Angelegenheit nie offen gelegt.
Wir bedauern sehr, dass wir von Ihnen keine direkte Antwort erhalten haben. Frau Claudia Friedl, Nationalrätin, hat von der Schweizerischen UNESCO Kommission die ICOMOS Note vom Oktober 2019 und Ihren Begleitbrief an den Schweizer Botschafter in Paris vom 17. Oktober 2019 erhalten. Diese hat Frau Friedl an uns weitergeleitet.
Wir sind sehr enttäuscht über den negativen Entscheid. Für uns ist Ihre Antwort weder vollständig noch unabhängig. Einzig die vorgefasste Meinung von Herrn Ledergerber wurde berücksichtigt. Unserer Meinung nach wurden die Fragen der Sichtachse und der Pufferzone sowie die laufenden rechtlichen Pendenzen nicht entsprechend einbezogen. Die ICOMOS Kommentare sind unserer Ansicht nach aus der Zeit vor 1983, bevor der Stiftsbezirk zum Weltkulturerbe wurde. Seither müsste diese Sichtachse geschützt sein: Weil sie horizontal und im rechten Winkel von der Berneggstrasse genau auf die Mitte des Daches des Doms bzw. das Gallusrelief trifft und gleichzeitig das ganze Spektrum über den Stiftbezirk und die Altstadt eröffnet, und weil sie öffentlich zugänglich ist. Sie ist für uns massgeblich, einzigartig und aussergewöhnlich. Durch das vorgeschlagene Projekt wird diese Sichtachse vollständig zerstört. Das ist für uns nicht „vernachlässigbar“ und wir können es nicht nachvollziehen.
Wir waren bereit einen begründeten negativen Entscheid ihrer unabhängigen Experten hier vor Ort entgegenzunehmen und den Mitunterzeichnern zukommen zu lassen. Aber auf diese Art und Weise können wir ihn nicht verstehen und haben grosse Mühe damit.
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