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Änderungen an der Petition
vor 2 Tagen
Petition richtet sich an: Kantonsrat des Kantons Solothurn
Kirchen und soH sind bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen. Wir bitten Regierungsrat und Kantonsrat, die Partnerschaft mit den Landeskirchen auch ab 2027 weiterzuführen und die Spitalseelsorge weiterhin mitzufinanzieren.
Da sein, wenn es darauf ankommt
Nachts im Spital, nach einer schweren Diagnose oder wenn ein Mensch stirbt: Dann ist jemand da, der zuhört, aushält und begleitet. Die Spitalseelsorge der soH ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr im Einsatz. 10 Seelsorgende mit insgesamt 660 Stellenprozenten begleiten Patientinnen und Patienten, Angehörige und Mitarbeitende. Allein 2025 führten sie 7'380 spirituelle sowie 117 ethische Begleitungen durch und gestalteten 425 Feiern und Rituale. Insgesamt zählte sie 10'473 Kontakte mit Patientinnen und Patienten. Zudem bildeten sie das Gesundheitspersonal in 50 Weiterbildungen aus. Im Care Team der soH leisteten sie 36 Einsätze nach potenziell traumatisierenden Ereignissen.
Gesetzlich verankert und gesundheitlich relevant
Das Solothurner Gesundheitsgesetz (§ 27 Abs. 3) gibt unheilbar kranken und sterbenden Menschen Anrecht auf ganzheitliche Betreuung, ausdrücklich auch durch Seelsorge. Spiritualität gilt neben der körperlichen, psychischen und sozialen Dimension als vierte Dimension von Gesundheit. Die WHO und die nationale Strategie «Palliative Care» des Bundes betonen ihre Bedeutung. Die Spitalseelsorge stabilisiert Menschen in Krisen niederschwellig und leistet damit auch einen Beitrag zur Prävention.
Ein Bedürfnis weit über die Kirchen hinaus
Eine repräsentative Befragung im Kanton Zürich zeigt: Die Hälfte der Bevölkerung wünscht sich bei einem Spitalaufenthalt wegen schwerer Krankheit Unterstützung durch die Seelsorge. Eine Mehrheit findet, dass Seelsorge zu einer ganzheitlichen Gesundheitsversorgung gehört. Im Jahr 2025 hatte die Spitalseelsorge über 10'000 Kontakte mit Patientinnen und Patienten im Kanton Solothurn. Damit nahm die Zahl der Kontakte gegenüber 2022 um 31 % zu – bei unveränderten Stellenprozenten.
Qualifiziert, unabhängig und verlässlich
Seelsorge ist ein Beruf mit spezifischer Ausbildung. Die Landeskirchen stellen die Qualifikation sicher und beauftragen die Seelsorgenden offiziell. Verbindliche Qualitätsstandards und verpflichtende Supervision sichern an allen Standorten dasselbe Niveau. Weil die Seelsorgenden nicht in die Spitalhierarchie eingebunden sind, schaffen sie Vertrauen. Was ihnen anvertraut wird, unterliegt der Schweigepflicht.
Eine Partnerschaft, die sich bewährt hat
Seit 1972 tragen die Landeskirchen und der Kanton die Spitalseelsorge (Jahresbudget 2026: CHF 1.48 Mio.) gemeinsam. Ab 2027 leistet die soH neu einen eigenen Beitrag von CHF 200'000 pro Jahr. Die Kirchen erhöhen ihren Beitrag um CHF 130'000. Eine weitere Erhöhung ist den Kirchen nicht möglich. Die geplante Streichung des Kantonsbeitrags führt ab 2027 zu einer Finanzierungslücke von rund CHF 400'000. Damit zieht sich der Kanton aus seiner Mitverantwortung für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung zurück und widerspricht zugleich seine eigenen Massnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit.
Petition gestartet:
14.10.2026
Sammlung endet:
30.11.2026
Region:
Kanton Solothurn
Kategorie:
Gesundheit
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Studien und die steigende Nachfrage zeigen: Die Spitalseelsorge ist im immer komplexer werdenden Gesundheitswesen wichtig - sie bürgt für den Faktor Menschlichkeit!