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Kultur

Rettet den Feusisgarten! Ausserschwyzer kämpfen um ein kulturhistorisches Juwel.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gemeinderat von Feusisberg

730 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

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  1. Gestartet 2020
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Petition richtet sich an: Gemeinderat von Feusisberg

Über 150 Einwohner aus dem kleinen Ort Feusisberg und der Region haben sich zusammengeschlossen, um den geplanten Abbruch des historischen Kurhauses Feusisgarten in Feusisberg, Kanton Schwyz, zu verhindern und das in der Bevölkerung beliebte Wahrzeichen von Feusisberg für die Zukunft zu erhalten.

Wir fordern den Gemeinderat von Feusisberg auf, alle erforderlichen Massnahmen zum Schutz des äusseren Erscheinungsbildes (Fassade) des Feusisgartens und seiner Einbettung in die Landschaft zu ergreifen und beim Regierungsrat einen Antrag auf Aufnahme in das kantonale Schutzinventar zu stellen (nach § 16 Denkmalschutzgesetz).

Darüber hinaus fordern wir den Gemeinderat auf, dass er nach seinen Möglichkeiten alles unternimmt, damit der Feusisgarten als Restaurant, Ausflugsziel, Veranstaltungsort und Treffpunkt für die Bevölkerung erhalten bleibt.

Unsere Forderung nach Unterschutzstellung des Feusisgartens wird vom Schwyzer Heimatschutz, der kantonalen Sektion des Schweizer Heimatschutzes, unterstützt.

Begründung

Seit Generationen hat der Feusisgarten als Wahrzeichen die Gegend und ihre Bewohner geprägt. An seiner einmaligen Aussichtslage hoch über dem Zürichsee ist er das markanteste und wohl schönste historische Bauensemble in Feusisberg. Der Feusisgarten stammt aus der Blütezeit von Feusisberg als Luft- und Molkekurort im 19. Jahrhundert und ist das letzte noch erhalten gebliebene Kurhaus aus dieser Zeit. Er gehört zu Feusisberg und ist Teil seiner Geschichte und Identität. Er ist ein Stück Heimat, das es zu schützen gilt.

Mit dem Feusisgarten sind auch berühmte Persönlichkeiten der Kulturgeschichte verbunden. Der aus Einsiedeln stammende Schweizer Liederkomponist und Maler Artur Beul hat 1979 ein Bild vom Feusisgarten gemalt. Beul ist der bekannteste Schweizer Schlagerkomponist der 1950er und 1960er-Jahre und Schöpfer zahlreicher Evergreens wie «Nach em Räge schint Sunne», «Stägeli uf, Stägeli ab» oder «Am Himmel staht es Sternli z’Nacht». Die deutschen Dichter Oda Schaefer (auch bekannt vom Kinofilm «Poll») und Horst Lange fanden im Feusisgarten 1947/48 acht Monate lang einen Erholungs- und Zufluchtsort.

Nun droht dem Feusisgarten der Abbruch: Ein auswärtiger Investor hat die Liegenschaft erworben und plant die Errichtung von 50 Luxus-Alterswohnungen.

Der Feusisgarten ist schützenswürdig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten von Prof. Dieter Geissbühler, Architekt und Dozent an der Hochschule Luzern – Technik & Architektur. Das Gebäudeensemble hat eine hohe baukulturelle Bedeutung. Es ist im zeittypischen «Heimatstil» gebaut, der regionaltypische Elemente in klassizistischer Art kombiniert. Durch seine Lage an einer markanten Aussichtsposition ausserhalb des Dorfes ist es identitätsbildend für die Landschaft. Aufgrund des baukulturellen Wertes müsste eine Unterschutzstellung beantragt werden.

Der Abbruch des Feusisgartens wäre ein unwiederbringlicher Verlust und eine kulturhistorische Barbarei. Eine Unterschutzstellung ist die einzige Möglichkeit, den Feusisgarten auf Dauer zu erhalten. Wir stellen ausdrücklich klar, dass wir nur den Schutz des äusseren Erscheinungsbildes (Fassade) des historischen, 1913 wiedererrichteten Gebäudes und seiner Einbettung in die Landschaft fordern, und dass wir für eine wirtschaftliche Lösung eintreten.

Der Feusisgarten ist in der Bevölkerung auch deshalb so beliebt, weil er ein kulinarisches Ausflugsziel für die ganze Familie darstellt. Man trifft sich dort, isst gemeinsam, redet miteinander und geniesst den einzigartigen Ausblick auf den Zürichsee und die Landschaft, die ihn umgibt. Er ist sozusagen Balsam für die Seele in unserer hektischen und unruhigen Welt. Wir möchten, dass diese Möglichkeit des Zusammenkommens für die Bevölkerung erhalten bleibt.

Bitte helfen Sie mit ihrer Unterschrift, dass der Feusisgarten unter Schutz gestellt wird. Weitergehende Informationen finden Sie auf https://www.feusisgarten.ch.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.02.2020
Petition endet: 14.04.2020
Region: Kanton Schwyz
Kategorie: Kultur

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Neuigkeiten

  • Leider ist uns ein kleiner Fehler passiert. Die richtige Adresse unserer Webseite lautet:
    www.feusisgarten.ch

  • Die Information ist sensationell: Der Feusisberger Gemeinderat hat beschlossen, die Unterschutzstellung des Feusisgartens und seiner Lage in der Landschaft vollumfänglich zu unterstützen! Gestern wurde eine Delegation der Petition „Rettet den Feusisgarten!“ vom Gemeinderat eingeladen und persönlich und direkt informiert. Die von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Zusatzgutachten haben bestätigt, dass das historische Kurhotel mit seiner Lage in der Landschaft in jeder Hinsicht schützenswert ist. Auch ist in raumplanerischer Hinsicht ist Verbauung an dieser Stelle nicht möglich. Das Gebäude ist renovierungsbedürftig, aber es sind keine Abbrüche notwendig, auch das Dach kann repariert werden. Die Gemeinde wird dem Kanton empfehlen, den Feusisgarten... weiter

  • Medienmitteilung der IG Pro Feusisgarten vom 26. Oktober 2020

    Das historische Kurhaus Feusisgarten ist ein schützenswertes Kulturdenkmal. Zu diesem Ergebnis kommt ein bislang nicht veröffentlichtes Gutachten der Schwyzer Kantonalen Denkmalpflege, wie aus einem Schreiben der Gemeinde Feusisberg über den Stand der Abklärungen zum Feusisgarten hervorgeht.

    Weiter teilte uns die Gemeinde mit, dass sich der Gemeinderat mit dem Gutachten befasst und zwei ergänzende Gutachten in Auftrag gegeben habe: Einerseits zur Bausubstanz und andererseits eine raumplanerische Beurteilung der für Zweckänderungen notwendigen Umzonung. Erst nach Vorliegen dieser ergänzenden Gutachten werde der Gemeinderat eine umfassende Beurteilung vornehmen.

    Die IG Pro Feusisgarten... weiter

Der Feusisgarten soll für Alle zugänglich bleiben !!!

Noch kein CONTRA Argument.

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