請願書の宛先:
Staatssekretariat für Migration SEM
Wir sind ein noch kleines Unternehmen und führen 2 Restaurants im Kanton Aargau. Seit unserer Gründung im August 2017 sind wir schnell gewachsen und haben auf Empfehlung eines Angestellten den wohl besten Hilfskoch der Welt - Osman Mohammed - einstellen wollen.
Am 1. Oktober 2019 konnten wir nach monatelangem Hin und Her (nach medienwirksamer Bekannmachung unnötiger Verzögerung der Bewilligung) endlich eine Arbeitsbewilligung für ihn bekommen. Nun hat Osman trotz all seinen Bemühungen seinen zweiten negativen Entscheid erhalten und ist angewiesen bis am 31. Juli 2020 die Schweiz zu verlassen. Das werden wir auf keinen Fall zulassen!
Verlässt er die Schweiz nicht, wird ihm die Arbeitswilligung entzogen und das obwohl er unbedingt arbeiten möchte. Osman hat in der Zeit bei uns eine vorbildliche Entwicklung durchgemacht. Er ist höchst motiviert Neues zu lernen, ist beruflich und privat bestens integriert, spricht fliessend Deutsch und ist für unser Team mittlerweile unentbehrbar. Er ist ein Sonnenschein uns sprüht vor Energie.
理由
Während dem Verfahren wurden Osman viele Steine in den Weg gelegt; Er wurde bei der Erstbefragung bei seiner Ankunft in der Schweiz nicht in seiner Muttersprache befragt und hat somit bei der Zweitbefragung in seiner Muttersprache (verständlicherweise) leicht abweichende Aussagen gemacht. Das wird ihm nun vorgeworfen. Weiter wurde die Zustellung eines Abholscheins für einen wichtigen Brief "verschlammt", was zur Folge hatte, das der Rekursantrag von Osman nicht weiter behandelt wurde.
Es wäre ein grosser Fehler einen so wunderbaren Menschen, ein Energiebündel und guten Freund so kampflos gehen zu lassen. Helft uns. Osman muss bleiben!!