Область: Нойенег

ÖV-Erschliessung in Aussenbezirken in Neuenegg

Петиция адресована к
Gemeinderat

444 подписи

Время обработки истекло

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  1. Начат 2023
  2. Сбор закончен
  3. Заполнено на 09.05.2023
  4. Диалог
  5. Неудача

Петиция адресована: Gemeinderat

Wir fordern, dass der Gemeinderat von Neuenegg, ein gesamtheitliches ÖV-Verkehrskonzept, inklusive dem Transport der Schüler, über das gesamte Gemeindegebiete von Neuenegg, prüft.
Die Aussenbezirke Landstuhl, Bärfischenhaus, Süri, Wyden, Bramberg, und Brüggelbach sind bis heute nicht Mittels öffentlichem Verkehr erschlossen.
Was bedeutet das für unsere Bürgerinnen und Bürger?

  • Ungleichbehandlung der Einwohner
  • Keine Perspektive für ältere Bewohnerinnen und Bewohner in den Aussenbezirken ohne Auto droht zwangsweise der Wegzug
  • Extra Schulbus für Schülerinnen und Schüler im Einsatz

основания

Wir sind der Meinung, dies ist einer Gemeinde wie Neuenegg, nicht würdig.
Es ist Zeit, diese Thematik vertieft anzugehen und ohne Scheuklappen, an Lösungen zur Einbindung der Aussenbezirke zu arbeiten.
Welche Chancen sehen wir für unsere Bürgerinnen und Bürger?

  • Attraktivitätssteigerung für das Naherholungsgebiet
  • Lebensqualität für ALLE
  • Alternativen für Arbeitstätige und Pendler
  • Chancengleichheit für Schüler und Kindergärtler
  • Verkehrssicherheit wird erhöht
Спасибо за вашу поддержку, Reto Spicher, Neuenegg
Вопрос к инициатору

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Информация о петиции

Петиция началась: 09.02.2023
Коллекция заканчивается: 08.05.2023
Область: Нойенег
Тема: Дорожном движении

Новости

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Gemäss Art. 27. des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Neuenegg hat der Gemeinderat nun die Pflicht, die Petition innerhalb eines Jahres zu prüfen und zu beantworten.

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