Region: Neuenegg

ÖV-Erschliessung in Aussenbezirken in Neuenegg

Petition richtet sich an
Gemeinderat

444 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

444 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 09.05.2023
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Gemeinderat

Wir fordern, dass der Gemeinderat von Neuenegg, ein gesamtheitliches ÖV-Verkehrskonzept, inklusive dem Transport der Schüler, über das gesamte Gemeindegebiete von Neuenegg, prüft.
Die Aussenbezirke Landstuhl, Bärfischenhaus, Süri, Wyden, Bramberg, und Brüggelbach sind bis heute nicht Mittels öffentlichem Verkehr erschlossen.
Was bedeutet das für unsere Bürgerinnen und Bürger?

  • Ungleichbehandlung der Einwohner
  • Keine Perspektive für ältere Bewohnerinnen und Bewohner in den Aussenbezirken ohne Auto droht zwangsweise der Wegzug
  • Extra Schulbus für Schülerinnen und Schüler im Einsatz

Begründung

Wir sind der Meinung, dies ist einer Gemeinde wie Neuenegg, nicht würdig.
Es ist Zeit, diese Thematik vertieft anzugehen und ohne Scheuklappen, an Lösungen zur Einbindung der Aussenbezirke zu arbeiten.
Welche Chancen sehen wir für unsere Bürgerinnen und Bürger?

  • Attraktivitätssteigerung für das Naherholungsgebiet
  • Lebensqualität für ALLE
  • Alternativen für Arbeitstätige und Pendler
  • Chancengleichheit für Schüler und Kindergärtler
  • Verkehrssicherheit wird erhöht
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Reto Spicher, Neuenegg
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.02.2023
Sammlung endet: 08.05.2023
Region: Neuenegg
Kategorie: Verkehr

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Gemäss Art. 27. des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Neuenegg hat der Gemeinderat nun die Pflicht, die Petition innerhalb eines Jahres zu prüfen und zu beantworten.

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