Regione: Neuenegg

ÖV-Erschliessung in Aussenbezirken in Neuenegg

La petizione va a
Gemeinderat

444 Firme

Tempo di elaborazione scaduto

444 Firme

Tempo di elaborazione scaduto

  1. Iniziato 2023
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata il 09/05/2023
  4. Dialogo
  5. Mancate

La petizione è indirizzata a: Gemeinderat

Wir fordern, dass der Gemeinderat von Neuenegg, ein gesamtheitliches ÖV-Verkehrskonzept, inklusive dem Transport der Schüler, über das gesamte Gemeindegebiete von Neuenegg, prüft.
Die Aussenbezirke Landstuhl, Bärfischenhaus, Süri, Wyden, Bramberg, und Brüggelbach sind bis heute nicht Mittels öffentlichem Verkehr erschlossen.
Was bedeutet das für unsere Bürgerinnen und Bürger?

  • Ungleichbehandlung der Einwohner
  • Keine Perspektive für ältere Bewohnerinnen und Bewohner in den Aussenbezirken ohne Auto droht zwangsweise der Wegzug
  • Extra Schulbus für Schülerinnen und Schüler im Einsatz

Motivazioni:

Wir sind der Meinung, dies ist einer Gemeinde wie Neuenegg, nicht würdig.
Es ist Zeit, diese Thematik vertieft anzugehen und ohne Scheuklappen, an Lösungen zur Einbindung der Aussenbezirke zu arbeiten.
Welche Chancen sehen wir für unsere Bürgerinnen und Bürger?

  • Attraktivitätssteigerung für das Naherholungsgebiet
  • Lebensqualität für ALLE
  • Alternativen für Arbeitstätige und Pendler
  • Chancengleichheit für Schüler und Kindergärtler
  • Verkehrssicherheit wird erhöht
Grazie per il tuo supporto, Reto Spicher, Neuenegg
Domande ai promotori

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Dati della petizione

Petizione avviata: 09/02/2023
La raccolta termina: 08/05/2023
Regione: Neuenegg
Categorie: Trasporti

Novità

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Gemäss Art. 27. des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Neuenegg hat der Gemeinderat nun die Pflicht, die Petition innerhalb eines Jahres zu prüfen und zu beantworten.

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