Περιοχή: Άαργκαου
Κοινωνική πολιτική

Kantonale Brückenleistung 60plus – statt Gang aufs Sozialamt

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Regierung und Grosser Rat des Kantons Aargau
38 Υποστηρικτικό

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

38 Υποστηρικτικό

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2021
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβλήθηκε την 06.12.2021
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Wer kurz vor der Rente steht und arbeitslos ist, dem soll der entwürdigende Gang auf's Sozialamt erspart bleiben. Ab Mindestalter 60/61 Jahre soll stattdessen – ähnlich dem Kanton Waadt – eine kantonale Brückenleistung greifen. Das fordert Avenir50plus Schweiz mit Petitionen in verschiedenen Kantonen.

Regierung und Grosser Rat des Kantons Aargau werden von den Unterzeichnenden aufgefordert, allen Personen mit mindestens 60(W)/61(M) Jahre, die ausgesteuert oder ohne Chancen auf Arbeit sind, eine kantonale Brückenleistung analog den Leistungen der Überbrückungsleistung des Bundes zu gewähren.

Voraussetzungen zum Leistungsbezug sind:

  • Wohnsitz von 3 Jahren im Kanton, 10 Jahre AHV-Beiträge, Vermögensanlage analog jener der Überbrückungsleistung des Bundes.

Finanzierung:

  • Beiträge von Kanton, Gemeinden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Gang aufs Sozialamt im Alter ein NO-GO

Menschen – Unselbständigerwerbende sowie Selbständigerwerbende – die sich ein Leben lang um Arbeit bemühten, soll der Gang aufs Sozialamt im Alter erspart bleiben. Zusätzlich soll verhindert werden, dass diese Personen im Alter in die Altersarmut abrutschen, indem sie zuvor ihr angespartes Alterskapital bis auf 4000 Franken (Alleinstehende) aufbrauchen müssen.

Vorteile einer kantonalen Brückenleistung

• Höhere Lebenshaltungskosten

• Höhere Mietzinsobergrenzen, kein Verkauf des Eigenheims

• Säulen 2a/2b müssen nicht vorzeitig aufgelöst werden

• Bezug bis zum ordentlichen AHV-Alter, sofern dann kein Anspruch auf EL

besteht (somit keine Reduktion der AHV-Rente)

Kein Anreiz zur Entlassung von Älteren

Das Argument, wonach eine Überbrückungsleistung Anreiz für frühzeitige Entlassungen sei, hat sich im Kanton Waadt, der seit zehn Jahren eine kantonale Brückenleistung kennt, nicht bewahrheitet.

Die Arbeitslosen liegen im Trend der übrigen Kantone.

Arbeit geht vor – darum gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung

Unbestritten: Im Vordergrund der politischen Aktivitäten steht immer der Erhalt

der Arbeit bis ins ordentliche Rentenalter. Deshalb engagieren wir uns zusätzlich

auf Ebene Bund für einen gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung.

Bundeslösung Überbrückungsleistung-60plus:

Zu viele gehen leer aus

Als politisches Kampfmittel gegen die Begrenzungsinitiative initiiert, wurde die ÜL-60plus vom Parlament derart gestutzt, dass nur Wenige davon profitieren. Wer vor 60 ausgesteuert wird, vom Ausland zurückkehrt oder zuvor selbständig war, fällt durchs Netz. Nach dem Verzehr des Altersvermögens (SKOS-Vermögensobergrenze CHF 4000 für Alleinstehende) bleibt der Gang aufs Sozialamt unvermeidlich.

Nebst dem Verlust der Arbeit droht vielen aufgrund der tiefen Mietzinsobergrenzen bei der Sozialhilfe auch noch der Verlust der Wohnung. Wer über ein Eigenheim verfügt, wird je nach Kanton und Gemeinde entweder zu einem Verkauf oder zu einem Grundpfandrechtsvertrag genötigt.

Um das Schlimmste zu verhindern, gewährte der Kanton Waadt bereits seit 10 Jahren eine kantonale

Brückenleistung.

Gegenwärtig profitieren rund 1200 Personen davon, wovon nur einige Dutzend in den Genuss der Überbrückungsleistung des Bundes kommen. Das zeigt, dass viele ältere Erwerbslose leer ausgehen.

Jetzt unterschreiben: • Gesund und würdig ins Pensionsalter

• Kein vorzeitiger Verbrauch des Alterskapitals

Einsenden bis 1. November 2021: Avenir50plus Schweiz, Postfach 3649, CH-6002 Luzern

Αιτιολόγηση

Ziel Massnahme zur Armutsprävention Rechtsanspruch Vorübergehende Hilfe, die im Alter oft zur Dauerlösung wird, oft verbunden mit Sanktionen und viel Leid.

Voraussetzungen für den Bezug

-Wohnsitz

Kantonale Brückenleistung

seit mindestens drei Jahren Wohnsitz im Kanton Wohnsitz in der Gemeinde

Sozialhilfe

Wohnsitz in der Gemeinde

-Alter

Kantonale Brückenleistung

Alter 60 bzw. 61 Jahre alt

Vorrang der Ergänzungsleistungen 62–64 Jahre bzw. 63–65 Jahre für jene, die im ordentlichen AHV-Alter keine EL beziehen müssen. (Vermögensobergrenze analog EL)

Sozialhilfe Alter bis 62 Jahre / 63 Jahre , dann Zwangspensionierung, da Vorrang der Ergänzungsleistungen

-Vermögen

Kantonale Brückenleistung

Nettovermögen muss tiefer als CHF 100 000 sein.

CHF 30 000 Freibetrag Alleinstehende, CHF 50 000 Freibetrag Ehepaare, 1/15 des Reinvermögens wird als Einkommen angerechnet, sofern es die oben genannten Freibeträge überschreitet.

SKOS Vermögensobergrenze:

CHF 4000 Alleinstehende / CHF 6000 Ehepaare

-Eigentum

Kantonale Brückenleistung

Liegenschaftswert der CHF 112 500 Franken übersteigt wird zum Reinvermögen gerechnet.

-Sozialhilfe Je nach Gemeinde: Verkauf erzwungen oder Grundpfandrechtsvertrag

-Weitere Kriterien

Kantonale Brückenleistung Freibetrag von CHF 500 000 auf Säule 2a und 2b

Sozialhilfe Säule 2b/Lebensversicherungen müssen vorerst aufgelöst werden.

-Leistungen

Kantonale Brückenleistung

Grundbedarf Wie Ergänzungsleistungen CHF 1634/mtl. für Alleinstehende

Sozialhilfe CHF 997/mtl. für Alleinstehende und zusätzlich individuelle Leistungen, u. a. Hausratsversicherung

Miete (KB) Zwischen CHF 1210 und 1370 statt (SH) 600 bis 1100

Stadt Zürich: CHF 1370 statt 1100

Stadt Luzern: CHF 1325 statt 850

Basel-Stadt: CHF 1370 statt 770

-Gesundheitskosten

Krankheitskosten werden bis zu einem bestimmten

Betrag übernommen

-Dauer des Anspruchs

Kantonaler Brückenleistung

Bis Erreichung Vorbezug AHV/EL

Bis Erreichung AHV, wenn kein EL-Anspruch gegeben ist.

Sozialhilfe bis Erreichung Alter 62 / 63, dann Zwangsfrühpensionierung.

Σας ευχαριστούμε για την υποστήριξή σας

Σύνδεσμος προς την αναφορά

Εικόνα με κωδικό QR

Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR

κατεβάσετε (PDF)

Νέα

  • Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition

    στον/-ην/-ο 16.03.2022

    Das Schreiben wurde Avenir50plus in Luzern für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
    Danke, dass Ihr mitgemacht habt. Wünsche allen betroffenen Menschen alles Gute für die weiteren Schritte.

  • Der Empfang der Petition wurde bestätigt

    στον/-ην/-ο 14.12.2021

    Die Unterschriften wurden am 06.12.2021 auf der Brücke vor der Staatskanzlei Aargau übergeben. Im Beisein eines Vorstandsmitglieds von Avenir50Plus.

  • Petition wurde eingereicht!

    στον/-ην/-ο 06.12.2021

    Heute wurde die Petition offiziell eingereicht.

Συζήτηση

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