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Parlament
Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» wurde vom Bundesrat abgelehnt. Aber die zuständige WBK-Kommission des Nationalrates hat einen indirekten Gegenvorschlag erstellt, der nun zur Vernehmlassung bis 28. September 2025 aufliegt.
Der Gegenvorschlag ist eine massive Einschränkung der Rechte aller Bürgerinnen und Bürger. Wir möchten der Kommission aufzeigen, dass ihr Gegenvorschlag viel zu weit geht. Die Zeit drängt!
Fakten und Verbesserungsvorschlag:
Seit Generationen feiern Menschen in der Schweiz den 1. August im Kreise der Familie und zünden dabei Feuerwerk. Auch an Silvester hat sich dieser Brauch in den letzten zwei Jahrzehnten eingebürgert. Die in der Schweiz frei erhältlichen Feuerwerkskörper sind amtlich geprüft und handhabungssicher. Beim Freisetzen der beliebten Feuerwerk-Bouquets entsteht ein Knallgeräusch. Um Menschen und Tiere vor übermässiger Lärmbelastung zu schützen, sollte man lärmerzeugendes privates Feuerwerk darum nur am Nationalfeiertag und Silvester zünden. So eine Vorschrift können Gemeinden und Kantone mit der geltenden Gesetzgebung erlassen.
Der indirekte Gegenvorschlag der nationalrätlichen Kommission hat zur Folge:
- Der Kauf von Feuerwerk der Kategorie F3 ist nur nach Absolvieren eines kostenpflichtigen Kurses mit Prüfung und dem Einholen einer Bewilligung erlaubt. Das beinhaltet alle Feuerwerkskörper, die ein schönes Bouquet machen wie z. B. Raketen und Batterien.
- Ein Teil der Parlamentarier*innen will sogar, dass man zusätzlich auch für Jugendfeuerwerk der Kategorie F2 die Ausbildung und Prüfung absolvieren muss (z.B. römische Lichter, kleine Raketen etc.) und Feuerwerk der Kategorie F3 gar nicht mehr im privaten Umfeld gezündet werden darf - auch nicht am 1. August und Silvester! Frei erhältlich wären dann nur noch die kleinste Kategorie F1 mit Produkten wie Wunderkerzen, Tischbomben und bengalischen Hölzern sowie Fontänen.
- Nebst dem bürokratischen Unsinn kostet die Ausbildung und die Bewilligung mehr als was üblicherweise für Feuerwerk ausgegeben wird! Die Hürden wurden von der Kommission bewusst so hoch angesetzt, damit es für Familien praktisch unmöglich wird, ihr bisheriges privates 1. August Feuerwerk zu zünden.
Der Gegenvorschlag der nationalrätlichen Kommission geht viel zu weit. Ein gut schweizerischer Kompromiss müsste wie folgt aussehen:
- Das Zünden von privatem Feuerwerk, welches Lärm erzeugt, ist erlaubt am Abend des 1. Augustes und in der Silvesternacht.
- Reine Knallkörper ohne optischen Effekt können eingeschränkt oder verboten werden.
- Der Kanton und die Gemeinde können begrenzte Ausnahmebewilligungen für Hochzeiten, Veranstaltungen, kulturelle Traditionen oder ähnliche Anlässe ausstellen.
Odůvodnění
Mit möglichst vielen Unterschriften möchten wir der Kommission zeigen, dass sich Einzelpersonen und Familien ihre Feuerwerk-Tradition nicht nehmen lassen wollen. Wir setzen ein Zeichen für den respektvollen und toleranten Umgang mit Feuerwerk. Mit unserem Vorschlag der Einschränkung auf zwei Abende im Jahr kann die Feuerwerk-Tradition weiter existieren und reduziert gleichzeitig die Lärm-Immissionen auf ein Minimum. Vernunft statt Verbot!
Diese Stellungnahme wird der nationalrätlichen WBK-Kommission rechtzeitig zugestellt und zählt so als Mitwirkung der Bevölkerung. Unabhängig von Wohnort, Nationalität und Alter darf jede Person unterschreiben. Die Unterschriftensammlung läuft bis zum 24. September 2025.
Weitere Informationen findet man unter www.profeuerwerk.ch.