Aufnahme von Selbstverstümmelung in das zivile Strafrecht

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
10 Unterstützende 10 in Deutschland

Sammlung beendet

10 Unterstützende 10 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, Selbstverstümmelung als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Begründung

Die Selbstverstümmelung ist nach geltendem Recht keine Straftat, kostet die Sozialkassen aber viel Geld. Die Opfer bleiben aber mit ihrer psychischen Erkrankung alleine gelassen und es ist ihnen freigestellt, sich in Behandlung zu geben. Gerade jetzt, wo sich dutzende von Jugendlichen festkleben und durch diese Aktionen auch noch bewusst große, meist schwere Schäden davontragen, ist es an der Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, ob es nicht angebracht ist, die Selbstverstümmelung im zivilen Strafrecht zu verankern. Der Vorsatz, sich zu verstümmeln, ist auch ein Vorsatz, eine große Behinderung in Kauf zu nehmen, um somit für den allgemeinen Arbeitsmarkt unbrauchbar zu werden. Es entsteht dadurch ein großer Schaden gegenüber der Gesellschaft.Nach § 17 des Wehrstrafgesetzbuches stellt die Selbstverstümmelung eine Straftat dar, wenn sie zur Untauglichkeit führt. Aus den genannten Gründen sollte dies auch im zivilen Bereich sanktioniert werden.

Link zur Petition

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