Region: Thayngen

Kein SEXgewerbe im Dorf

Petition is addressed to:
Gemeinderat

628 Signatures

The petition is partly accepted.

628 Signatures

The petition is partly accepted.

  1. Launched February 2026
  2. Collection finished
  3. Submitted on 20 Mar 2026
  4. Dialogue
  5. Partial success

Petition addressed to: Gemeinderat

Kein SEXgewerbe im Wohngebiet von Thayngen.

Reason

Mit grosser Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass im Wohngebiet von Thayngen die Bewilligung für ein Sexgewerbe ausgeschrieben wurde.
Wir sind der klaren Überzeugung, dass ein solches Gewerbe nicht in eine Dorfzone- bzw. Wohngebiet gehört. Wohngebiete dienen in erster Linie dem ruhigen und sicheren Zusammenleben von Familien, Kindern, älteren Menschen und Berufstätigen. Ein Betrieb dieser Art kann – unabhängig von moralischen Bewertungen – zu erhöhter Verkehrsfrequenz, Lärmemissionen, Sicherheitsbedenken und einer Veränderung des Quartiercharakters führen.
Wir erwarten vom Gemeinderat, dass er sich konsequent für den Schutz der Wohnqualität, der Sicherheit und des sozialen Gefüges unserer Gemeinde einsetzt. Die Raumplanung soll sicherstellen, dass gewerbliche Nutzungen klar von Wohngebieten getrennt bleiben, insbesondere wenn sie potenziell konfliktträchtig sind.
Wir bitten Sie daher, alles in Ihrer Kompetenz Stehende zu unternehmen, damit imWohngebiet von Thayngen kein Sexgewerbe bewilligt wird.

Thank you so much for your support, IG Rotlicht, Thayngen
Question to the initiator

Petition details

Petition started: 02/28/2026
Collection ends: 03/18/2026
Region: Thayngen
Topic: Welfare

News

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer

    Der Gemeinderat hat an der Informationsveranstaltung zur Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) vom 15. Juni 2026 öffentlich bestätigt, dass die neue BNO um einen Artikel ergänzt wird, wonach Sex- und Erotikgewerbe künftig in Dorf- und Wohnzonen von Thayngen nicht mehr zulässig sind.
    Sobald die Revision vollständig überarbeitet und vom Kanton Schaffhausen genehmigt wurde, wird die Bevölkerung von Thayngen im Rahmen einer Volksabstimmung das letzte Wort haben.
    Die IG Rotlicht freut sich sehr, dass wir mit eurer Unterstützung bereits einiges bewegen konnten. Dafür danken wir euch herzlich!
    Bis die revidierte BNO zur Abstimmung vorgelegt wird, kann allerdings noch einige Zeit vergehen.

    Vielen Dank für eure weitere Unterstützung.

    IG Rotlicht

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer

    Der Gemeinderat hat an der Informationsveranstaltung zur Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) vom 15. Juni 2026 öffentlich bestätigt, dass die neue BNO um einen Artikel ergänzt wird, wonach Sex- und Erotikgewerbe künftig in Dorf- und Wohnzonen von Thayngen nicht mehr zulässig sind.
    Sobald die Revision vollständig überarbeitet und vom Kanton Schaffhausen genehmigt wurde, wird die Bevölkerung von Thayngen im Rahmen einer Volksabstimmung das letzte Wort haben.
    Die IG Rotlicht freut sich sehr, dass wir mit eurer Unterstützung bereits einiges bewegen konnten. Dafür danken wir euch herzlich!
    Bis die revidierte BNO zur Abstimmung vorgelegt wird, kann allerdings noch einige Zeit vergehen.

    Vielen Dank für eure weitere Unterstützung.

    IG Rotlicht

  • Liebe Unterstützer
    Der Gemeinderat Thayngen hat Stellung bezogen zu dem Baugesuch im Oberhof 3 zur Umnutzung als Sex- und Erotikgewerbe.
    Der Gemeinderat Thayngen LEHNT DAS BAUGESUCH AB. Der IG Rotlicht liegt der sechs Seitige Entscheid der Gemeinde vor.

    Darin wird auf diverse Punkte verwiesen:
    1.Erhebliche ideelle Emissionen
    2.Zusätzliche Verkehrs- und Parkprobleme
    3.Nutzungskonflikte in der überwiegenden Wohnnutzung in der Zone
    4.mit dem Charakter der Umgebung nicht vereinbar
    5.Betriebszeiten ausserhalb üblicher Arbeitszeiten
    6.fehlender Parkierungsnachweis
    7.Nähe zu sensiblen Einrichtungen
    8.Empfindlichkeit des Standorts

    Der Gemeinderat leitet diesen Entscheid nun an das Baudepartement des Kantons Schaffhausens weiter mit dem Antrag, die nachgesuchte Umnutzungsbewilligung gestützt auf die fehlende Standortverträglichkeit gemäss Art. 41BaiG zu verweigern.

    Die IG Rotlicht dankt dem Gemeinderat für den Entscheid und hofft nun, dass der Kanton dem Antrag des Gemeinderates Thayngen, entspricht. Denn dies würde dem Willen des Volkes von Thayngen entsprechen.

    Wir halten Euch weiterhin auf dem Laufenden.

    IG Rotlicht

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