01.06.2026, 05:07
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition Rosegplatz,
heute wurden bereits die ersten Maschinen auf dem Rosegplatz aufgefahren. Der Baustart beim Projekt Hotel Flaz steht damit unmittelbar bevor bzw. hat faktisch bereits begonnen – und dies, obwohl zentrale Verfahren weiterhin offen sind.
1. Offenes Beschwerdeverfahren vor Obergericht
Die Beschwerde gegen die Baufreigabe ist aktuell noch beim Obergericht des Kantons Graubünden hängig. Es geht dabei um die erste (öffentlich ausgeschriebene) Baufreigabe, wogegen die Betroffenen Einsprache erhaben konnten. Die Gemeinde hatte die Baufreigabe erteilt und die Einsprachen abgewiesen, obwohl die Auflagen für den Baubeginn nicht erfüllt waren. Über wesentliche rechtliche Fragen wurde bislang noch nicht entschieden. Der Baustart erfolgt somit, obwohl über diese Punkte das Gericht noch einen Entscheid darüber fällen muss.
2. Bürgerinitiative zur Überprüfung des Baurechts
Parallel dazu wurde eine Bürgerinitiative eingereicht, welche die Grundlage des Projekts grundsätzlich infrage stellt. Konkret wird verlangt, dass der Baurechtsvertrag neu beurteilt wird bzw. dass das Grundstück wieder an die Bürgergemeinde zurückfällt («Heimfall»), sofern die vertraglichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Hintergrund ist unter anderem, dass der Vertrag vom ursprünglichen Beschluss der Bürgerversammlung abweicht und die vertraglich vorgesehene Frist für den Baubeginn nicht eingehalten wurde. Auch wurde der damals versprochene Baurechtsvertrag mit der einfachen Gesellschaft «pass per pass» erst im Jahre 2026, somit nach über zehn Jahren abgeschlossen; die Pflicht zum Vertragsabschluss war daher verjährt. Ziel der Initiative ist es, diese grundlegende Frage wieder der Bürgerversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Dabei wird auch zu klären sein, ob der Präsident der Bürgergemeinde von sich aus ohne vorgängigen Versammlungsbeschluss auf die Einrede der Verjährung habe verzichten dürfen.
3. Zweite Baufreigabe ohne vorgängige Anhörung der Betroffenen
Die Gemeinde hatte in der ersten Baufreigabe die Bauherrschaft aufgefordert, vor Baubeginn die nicht eingehaltenen Auflagen vor Baubeginn zu erfüllen. Mit Verfügung vom 26. Mai 2026 hat die Gemeinde die definitive Baufreigabe erteilt. Diese Verfügung ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen.
4. Unzureichende mediale Einordnung und Informationspolitik
Die mediale Begleitung dieser wichtigen Phase lässt leider zu wünschen übrig. Der Baustart wird teilweise als Abschluss eines langen Prozesses dargestellt, obwohl zentrale rechtliche und politische Fragen weiterhin offen sind und breit diskutiert werden.
Sollten die Beschwerde oder die Bürgerinitiative erfolgreich sein, hätte dies zur Folge, dass bereits eingeleitete bauliche Schritte rückgängig zu machen wären. Dies hätte auch direkte Auswirkungen auf die geplante Gestaltung des SportPlatz-Areals.
Der heutige Baustart bedeutet deshalb nicht, dass die Diskussion abgeschlossen ist. Vielmehr beginnt eine neue Phase, in der es weiterhin wichtig ist, die Perspektive der Einheimischen sichtbar zu machen, die offenen Fragen sachlich zu klären und öffentliche Mittel erst dann weiter zu binden, wenn die rechtlichen und politischen Grundlagen eindeutig geklärt sind.
Wir danken euch allen herzlich für euer bisheriges Engagement und halten euch über die nächsten Entwicklungen auf dem Laufenden.
Freundliche Grüsse