Region: Hirzel
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Erhaltung der Sekundarschule Hirzel

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Gemeinderat Hirzel
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  2. Zbiórka zakończona
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  4. Dialog
  5. Sukces

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28.12.2016, 14:06

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Nachdem die IG Hirzel an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2016 zu unrecht für alles Mögliche beschuldigt wurde, sahen wir uns gezwungen, einige Fakten endlich richtig darzustellen.

Diese Broschüre wird in Kürze in alle Haushalte in Hirzel verteilt.

IG Hirzel
pro-hirzel@gmx.ch


23.12.2016, 21:16

Sehr geehrte Frau Rüegg
Danke für die Zusendung des Artikels www.zsz.newsnetz.ch/horgen/weitere-attacke-gegen-fusion/story/12604274
Darf ich Sie um Folgendes bitten, allen Mitgliedern des Redaktionsteams folgende Zuschrift zuzuleiten:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Einreichung einer Stimmrechtsbeschwerde, oder jetzt nach der Abstimmung einer sog. Gemeindebeschwerde bei Gericht ist „keine Attacke“. Dieser Titel im obgenannten Artikel ist, sorry, leider tendenziös, und er ist falsch. Vermutlich findet die Redaktion der ZSZ die Fusion von Hirzel mit Horgen weiterhin grossartig, wie dies jedenfalls auch zum Ausdruck kam im folgenden Artikel von der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember, an der die drei Beschwerdeführer von Gemeindepräsident Braun schwer angegriffen und verunglimpft worden sind, ohne dass das die ZSZ gestört hätte. Ich (als einer der jetzt schon sechs juristischen Unterstützer/innen der Beschwerdeführer) ersuche die Mitglieder der Redaktion doch zu bedenken, dass diese drei stimmberechtigten Personen aus Hirzel ihr verfassungsmässiges Recht auf Rechtsschutz wahrgenommen haben. Hätte der Gemeindepräsident schon im Sommer den Mut gehabt, auf die politischen und rechtlichen Einwendungen der Opposition einzugehen, und nicht nur diese demokratische Opposition, wie zuletzt an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember, völlig abzulehnen, wäre möglicherweise eine Korrektur des Fusionsvertrags zustande gekommen.

Das Bundesgericht hat in den letzten Jahren mehrfach festgehalten, dass über einen schwer mangelhaften Erlass oder wenn ein solcher in einem Entscheidverfahren mit schweren Rechtsverstössen der Behörden zustande kam (wie z.B. strafbare Nötigung und Einschüchterung der Kritiker), nicht abgestimmt werden darf.

Es braucht auf jeden Fall eine Korrektur des ganzen Fusionsprozesses und des Vertrages. Das ist nicht zuletzt im vollen Interesse der 922 Hirzeler Stimmberechtigten, die gutgläubig einem rechtlich schwer mangelhaften Vertrag zugestimmt haben und letztlich damit getäuscht wurden. Es dürfte für Sie interessant sein, dass der Rechtsanwalt des Gemeinderates Hirzel in der Vernehmlassung zur Gemeindebeschwerde in der Sache selbst bis auf einen Punkt praktisch in keinem Punkt widersprochen hat. Das „Haus“ der erweiterten Gemeinde Horgen steht auf einem sehr wackligen, faulen Fundament, und es fehlen ihm wesentliche tragende Bauelemente und der Innenausbau ist überhaupt unterblieben. Da können die Menschen der beiden Gemeinde nicht einziehen. Jetzt müssen eben die ordentlichen Gerichte entscheiden, der Bezirksrat, das Verwaltungsgericht und notfalls das Bundesgericht. Es ist eben auch ein Gebot der Demokratie, dass Vorlagen, wie der rechtlich in unseren Augen völlig missglückte Fusionsvertrags, letztlich durch die Justiz korrigiert werden!

Vielleicht verstehen Sie mich, wenn ich meine, dass das Beharrendes Gemeinderates Hirzel auf dem bisherigen schwer mangelhaften Rechtssetzungsverfahren und dem sehr mangelhaften Vertrag der Demokratie in Hirzel und Horgen sehr geschadet hat und alle Bewohner/innen dieser Gemeinden wohl eines Tages froh sein werden, dass drei Mitbürger das demokratisch-rechtsstaatliche Mittel der Gerichtsbeschwerde wahrgenommen haben.

Darf ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion ersuchen, den Empfang dieser Mail zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüssen Rainer J. Schweizer


23.12.2016, 16:40

Von: Schweizer, Rainer
Gesendet: Freitag, 23. Dezember 2016 12:32
An: 'Urech, Rahel'
Betreff: Verwaltungsgericht gibt der IG Hirzel voll recht


Sehr geehrte Frau Urech
Beigefügt schicke ich Ihnen noch das Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich zu. Dieses gibt den Beschwerdeführern, den Vertretern der IG für die Schule und ein lebendiges Gemeindeleben auf dem Hirzel, voll recht, indem es feststellt, dass es ernste und gewichtige Gründe für eine Stimmrechtsbeschwerde gegeben hat und dass der Bezirksrat in seiner Rolle als erstinstanzliches Verwaltungsgericht eine verfassungswidrige Rechtsverzögerung begangen hatte, indem er das Gesuch um eine vorsorgliche Massnahme rechtzeitig vor der Abstimmung vom 25. September 2016 hätte beurteilen sollen.

Ich ersuche Sie und die Redaktion der ZSZ höflich, über dieses bedeutsame Urteil einlässlich zu berichten, nicht zuletzt, damit endlich auch einmal in der ZSZ über die Anliegen und – wie das Verwaltungsgerichtsurteil zeigt – die Verdienste der Opposition im Hirzel angemessen berichtet wird. Denn schon an diesem ersten klaren Gerichtsentscheid wird deutlich, dass es gerade dann, wenn es um demokratische Entscheidungen geht, Gerichte unbedingt braucht, um die Fehler und die Rechtsverstösse der Behörden zu korrigieren.

Dieses Urteil hat übrigens Herr M. Frei, Sprecher der IG, gestern schon an Ihren Redaktor Herrn Hitz geschickt, damit er den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich veröffentliche; ein Bestätigungstand gestern jedenfalls noch aus. Ihr Kollege hat ja wiederum einen solch unsäglich irreführenden Bericht verfasst über die Unterschriftensammlung betr. Rückzug der Beschwerden; dabei ist eigentlich klargestellt, dass die Beschwerden der IG gerade dazu dienen, dass die Demokratie nicht für Entscheide missbraucht wird, die erhebliche Rechtsverstösse enthalten, weshalb eine Rückzug ohne eine Korrektur der Fehler und Rechtsverstösse gerade für die Gemeindedemokratie von Hirzel und Horgen und die Rechtsstaatlichkeit im Bezirk schädlich wäre.

Ich bitte Sie, sehr geehrte Frau Urech, mich über die Publikation in der ZSZ bezüglich diese bedeutenden Urteils des Zürcher Verwaltungsgerichts zu informieren.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüsse
Rainer J. Schweizer


23.12.2016, 16:22

Das Verwaltungsgericht gibt in diesem einlässlichen, gründlichen Urteil den Beschwerdeführern, den Vertretern der IG für die Schule und ein lebendiges Gemeindeleben auf dem Hirzel, voll recht; denn es stellt fest, dass es ernste und gewichtige Gründe für eine Stimmrechtsbeschwerde gegeben hat und dass der Bezirksrat in seiner Rolle als erstinstanzliches Verwaltungsgericht eine verfassungswidrige Rechtsverzögerung begangen hat, indem er das Gesuch um eine vorsorgliche Massnahme nicht rechtzeitig vor der Abstimmung vom 25. September 2016 beurteilt hatte.

Für die IG Hirzel, 23. Dezember 2016
Markus Frei Willis, pro-hirzel@gmx.ch


23.12.2016, 16:20

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Das Verwaltungsgericht gibt in diesem einlässlichen, gründlichen Urteil den Beschwerdeführern, den Vertretern der IG für die Schule und ein lebendiges Gemeindeleben auf dem Hirzel, voll recht; denn es stellt fest, dass es ernste und gewichtige Gründe für eine Stimmrechtsbeschwerde gegeben hat und dass der Bezirksrat in seiner Rolle als erstinstanzliches Verwaltungsgericht eine verfassungswidrige Rechtsverzögerung begangen hat, indem er das Gesuch um eine vorsorgliche Massnahme nicht rechtzeitig vor der Abstimmung vom 25. September 2016 beurteilt hatte.

Für die IG Hirzel, 23. Dezember 2016
Markus Frei Willis, pro-hirzel@gmx.ch




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