Область : Німеччина
Енергія

Unterstützung des Eigenverbrauchs von Photovoltaikanlagen in Verbindung mit Stromspeichern

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
253 Підтримуючий 249 в Німеччина

Петицію було задоволено частково

253 Підтримуючий 249 в Німеччина

Петицію було задоволено частково

  1. Розпочато 2020
  2. Збір завершено
  3. надіслано в 04.12.20
  4. Діалог
  5. Частковий успіх

26.12.2020, 14:30

Die Neufassung des EEG ist verabschiedet. Eigenverbrauch ist für Anlagen bis 30kWh von der EEG-Umlage befreit. Die Pflicht zum Einbau von Smartmeter-Gateways ist ab Anlagengröße 7 kWp geblieben; diese kommt aber nicht aus dem EEG sondern aus dem Messstellenbetriebsgesetz. Für kleine Anlagen bis 7 kWp ist demnach Eigenverbrauch uneingeschränkt möglich. Die Zwei-Richtungs-Zähler laufen aber . anders als in Holland - vicht vorwärts und rückwärts sondern zählen die bezogenen und die eingespeißten kWh in getrennten Zählwerken. Damit wird also Verbrauch und Einspeisung nicht gegeneinander aufgerechnet. Damit wird der eingespeiste Strom immer mit dem niedrigen Börsenwert vergütet - ungünstig für den PV-Betreiber, aber auch irgendwo nachvollziehbar.
Alles in Allem ein Kompromiss, mit dem man leben kann. Die vielfältigen Initiativen gegen die Pläne der BNA und des BMWI haben doch Erfolg gezeigt.



13.10.2020, 18:45

Es wurde ein Referentenentwurf vom Bundeskabinett verabschiedet. Die darin enthaltenen Regeln sind noch grausamer als die Vorschläge der BNA.


Neuer Petitionstext: Durch eine PV-Anlage erzeugter Strom, der selbst verbraucht wird, darf nicht mit zusätzlichen Abgaben oder Gebühren künstlich verteuert werden. Eigenverbrauch muss wirtschaftlich bleiben!
Die Bundesnetzagentur hat Pläne bezüglich der vorgesehenen "Prosumer"-Regeln für die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen veröffentlicht.Deren Konzept sieht drei Varianten vor, die regeln, wie zukünftig PV-Anlagen, die nicht (mehr) durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz subventioniert werden, weiter betrieben werden können.
2 der drei Modelle sehen vor, dass die komplette Stromerzeugung privater PV-Anlagen für wenig Geld ins Netz eingespeist wird und der verbrauchte Strom zu normalen Gebühren von dern Energieunternehmen zurückgekauft werden muss.
Variante 3 sieht zwar vor, dass der selbst verbrauchte Strom gegen den eingekauften Strom verrechnet wird, aber die Anlagen werden durch enorm hohe Anschlussgebühren so hoch belastet, dass sie nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können..
Link zum Dokument der BNA: www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ProsumerModell.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Für die Abrechnung des Eigenverbrauchs soll ein Zwei-Richtungs-Zähler anstelle der teuren Smartmeter verwendet werden.


Neue Begründung: Die geplanten Abrechnungsarten bewirken, dass die Errichtung von Stromspeichern in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage sinnlos werden. Wenn der gesamte produzierte Strom ins Netz eingespeist werden muss, dann macht es keinen Sinn, diesen zuvor noch durch einen Speicher zu leiten. Das vorgesehene 3. Abrechnungsmodell macht die laufenden Grundgebühren für die Photovoltaikanlage so teuer, dass diese nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann.
Photovoltaik-Anlagen in Verbindung mit Stromspeichern tragen wesentlich zur Reduzierung der CO²-Belastung bei. Die Stromspeicher unterstützen die Stabilisierung der Stromnetze, weil sie die Volatilität der erneuerbaren Energie wirksam ausgleichen.
Die vorgesehenen Abrechnungsarten sind nur geeignet, die Gewinne der Energieerzeuger auf Kosten der privaten PV-Betreiber zu maximieren.
Mittlerweile wurde ein Referentenentwurf vom Bundeskabinett verabschiedet, der noch grausamer ist, als die Vorschläge der BNA. Speicher sind überhaupt nicht mehr gewünscht. PV Anlagen sollen den Strom möglichst für wenig Geld vollständig ins Netz einspeisen. Der verbrauchte Strom soll dann für teures Geld von den EVUs zurückgekauft werden. Selbstverbrauch ist möglich, daz müssen aber teure Messeinrichtungen installiert werden und bestehende Anlagen müssen teuer umgebaut werden. Ein einfacher Zwei-Richtungs-Zähler ermöglicht unbürokratisch eine einfache Abrechnung, wobei der nicht selbst verbrauchte Strom ohne Subvention zum durchschnittlichen Börsenpreis des Abrechnungsjahres vergütet werden soll. Wurde mehr Strom bezogen als eingespeist, muss der Verbraucher normale Stromgebühren bezahlen. Das oberste Ziel soll es sein, den Strom, den man produziert auch selbst zu verbrauchen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 214 (210 in Deutschland)


08.06.2020, 18:09

Ich bin gebeten worden, die Pläne der BNA zu belegen - macht Sinn, deshalb habe ich einen Link zur Seite der BNA mit den entsprechenden Plänen aingefügt.


Neuer Petitionstext: Durch eine PV-Anlage erzeugter Strom, der selbst verbraucht wird, darf nicht mit zusätzlichen Abgaben oder Gebühren künstlich verteuert werden. Eigenverbrauch muss wirtschaftlich bleiben!
Die Bundesnetzagentur hat Pläne bezüglich der vorgesehenen "Prosumer"-Regeln für die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen veröffentlicht.Deren Konzept sieht drei Varianten vor, die regeln, wie zukünftig PV-Anlagen, die nicht (mehr) durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz subventioniert werden, weiter betrieben werden können.
2 der drei Modelle sehen vor, dass die komplette Stromerzeugung privater PV-Anlagen für wenig Geld ins Netz eingespeist wird und der verbrauchte Strom zu normalen Gebühren von dern Energieunternehmen zurückgekauft werden muss.
Variante 3 sieht zwar vor, dass der selbst verbrauchte Strom gegen den eingekauften Strom verrechnet wird, aber die Anlagen werden durch enorm hohe Anschlussgebühren so hoch belastet, dass sie nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können..
Link zum Dokument der BNA: www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ProsumerModell.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 25 (24 in Deutschland)


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