Alueella: Saksa
Energia

Unterstützung des Eigenverbrauchs von Photovoltaikanlagen in Verbindung mit Stromspeichern

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
253 Tukeva 249 sisään Saksa

Vetoomus on hyväksytty osittain

253 Tukeva 249 sisään Saksa

Vetoomus on hyväksytty osittain

  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 4.12.2020
  4. Valintaikkuna
  5. Osittainen menestys

26.12.2020 klo 14.30

Die Neufassung des EEG ist verabschiedet. Eigenverbrauch ist für Anlagen bis 30kWh von der EEG-Umlage befreit. Die Pflicht zum Einbau von Smartmeter-Gateways ist ab Anlagengröße 7 kWp geblieben; diese kommt aber nicht aus dem EEG sondern aus dem Messstellenbetriebsgesetz. Für kleine Anlagen bis 7 kWp ist demnach Eigenverbrauch uneingeschränkt möglich. Die Zwei-Richtungs-Zähler laufen aber . anders als in Holland - vicht vorwärts und rückwärts sondern zählen die bezogenen und die eingespeißten kWh in getrennten Zählwerken. Damit wird also Verbrauch und Einspeisung nicht gegeneinander aufgerechnet. Damit wird der eingespeiste Strom immer mit dem niedrigen Börsenwert vergütet - ungünstig für den PV-Betreiber, aber auch irgendwo nachvollziehbar.
Alles in Allem ein Kompromiss, mit dem man leben kann. Die vielfältigen Initiativen gegen die Pläne der BNA und des BMWI haben doch Erfolg gezeigt.


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