Regio: België
Onderwijs

Kostenlose Menstruationsprodukte für ALLE Schülerinnen der DG

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Lydia Klinkenberg, Bildungsministerin
396 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

396 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2022
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

14-02-2022 23:54

Im Satz "Fakt ist: 1. , dass das Personal aller Bildungseinrichtungen gleich welchen Netzes von der Deutschsprachigen Gemeinschaft finanziert wird,"
kam das Wort "wird" zweimal vor, darum wurde es einmal gelöscht.


Neue Begründung:

Diese Petition stellt die Sinnhaftigkeit der Zurverfügungstellung kostenloser Menstruationsprodukte nicht in Frage, aber die Sinnhaftigkeit der mutwilligen Beschränkung dieser Maßnahme auf auserwählte Einrichtungen.

Menstruationsprodukte müssen allen Betroffenen im Bildungswesen kostenlos zur Verfügung stehen.

Da die erste Menstruation häufig zu Ende der Primarschulzeit, bzw. zu Beginn der Sekundarschulzeit auftritt, ist ein kostenloser Zugang zu Menstruationsprodukten für alle Schülerinnen eine Notwendigkeit, da sie dabei helfen kann, schambehaftete Situationen zu reduzieren und gleichzeitig dazu beitragen kann, dass das Thema Menstruation enttabuisiert wird.

Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass Gemeindeschulen, städtische Schulen und freie Schulen von dieser Regelung ausgeschlossen sind.

Weil die Bildungsministerin die Sinnhaftigkeit kostenloser Menstruationsprodukte in den Schule begriffen hat, ist es erforderlich, dass sie den Zugang zu diesen Produkten nicht von der Trâgerschaft der Schulen abhängig macht, indem sie behauptet, diese Entscheidung in ihrer Eigenschaft als Schulträgerin zu treffen.

Als Schulträgerin des GUW (Gemeinschaftsunterrichtswesen) hat die Ministerin zweifellos das Recht, für die GUW-Schulen zu entscheiden, dass Schülerinnen und weibliche Personalmitglieder kostenlosen Zugang zu Menstruationsprodukten erhalten.

Aber da die Ministerin auch der AHS (Autonome Hochschule) und dem ZAWM (Zentrum für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands) kostenlosen Zugang zu Menstruationsprodukten gewährt, die ausdrücklich NICHT unter der Trägerschaft der Ministerin stehen, ist die Entscheidung NICHT ALLEN Schülerinnen und weiblichen Personalmitgliedern der DG diesen kostenlosen Zugang zu Menstruationsprodukten zu gewähren ein Affront.

Die Ministerin begründet ihre Entscheidung damit, dass die AHS vollständig und das ZWAM zum Großteil aus Mitteln der Deutschsprachigen Gemeinschaft finanziert werden.

Dabei blendet sie mutwillig aus , dass auch die OSU-Schulen (Offizielles Subventioniertes Unterrichtswesen - also die städtischen Schulen und Gemeindeschulen) und FSU-Schulen (freies Subventioniertes Unterrichtswesen) zum Großteil aus Mitteln der Deutschsprachigen Gemeinschaft finanziert werden.

Fakt ist:

  1. , dass das Personal aller Bildungseinrichtungen gleich welchen Netzes wird von der Deutschsprachigen Gemeinschaft finanziert wird,
  2. dass die Funktionssubventionen und - dotationen von der Deutschsprachigen Gemeinschaft finanziert werden und
  3. dass die Kosten für Infrastruktur und Ausstattung zu 80% bzw. 60% von der Deutschsprachigen Gemeinschaft finanziert werden.

Das zeigt, dass ALLE Bildungseinrichtungen in der DG unter gleich welcher Trägerschaft zum Großteil von der Deutschsprachigen Gemeinschaft finanziert werden.

Wenn die Ministerin also der Meinung ist, dass das ZAWM von dieser Maßnahme profitieren muss, weil es zum Großteil von der deutschsprachigen Gemeinschaft finanziert wird, ist es nur folgerichtig, dass dies auch für alle anderen Schulen gilt, die zum Großteil von der Deutschsprachigen Gemeinschaft finanziert werden.

Folglich muss die DG auch Gemeindeschulen, städtischen Schulen und freien Schulen kostenlose Menstruationsprodukte für die Schülerinnen und weiblichen Personalmitglieder zur Verfügung stellen.

Insbesondere für die Primarschulen gilt, dass das GUW nicht in jeder Gemeinde eine Niederlassung betreibt, sodass viele Eltern in Wohnortnähe oft nicht die Wahl haben, eine Schule mit kostenlosen Menstruationsprodukten für ihre Kinder auszuwählen.

Auch darf die Zurverfügungstellung von Menstruatinsprodukten nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung bei der freien Schulwahl führen.

Wir halten es ausdrücklich für sinnvoll, dass sowohl die AHS als auch das ZAWM, ebenfalls von dieser Maßnahme profitieren, fordern die Ministerin aber dazu auf, die willkürliche Beschränkung der Maßnahme auf einige ausgewählte Einrichtungen, die nicht in ihrer Trägerschaft stehen, aufzugeben und ALLEN Bildungseinrichtungen - unter gleich welcher Trägerschaft - Zugang zu dieser Maßnahme zu verschaffen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 74


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