Vorgehen nach dem Epedemiegesetz 1950

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an:
Nationalrat der Republik Österreich

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Nationalrat der Republik Österreich

Die Österreichische Bevölkerung möchte in der jetzigen Corona-Krise ein Vorgehen nach dem Epedemiegesetz 1950 bei der Entschädigung von Betrieben und von Arbeitnehmern!!!

Es kann nicht sein, dass ein Arbeitnehmer 1600 Euro mit Zulagen verdient und jetzt in Zwangs-Kurzarbeit geschickt wird und plötzlich nur 800 Euro verdient! Geschätzte Abgeordneten des Nationalrates mit 800 Euro kann man nicht einmal seine Fixkosten (Miete usw...) bestreiten, geschweige das Leben! Wenn man diese Personen schon zwangsweise zu Hause lässt, muss deren Existenz gesichert sein! Derzeit ist das nicht der Fall und das obwohl man immer hört, koste es was es wolle!

Aus diesem Grund fordern die österreichischen Steuerzahler, Sie als unsere Vertreter im Parlament auf, das Epedemiegesetz 1950 in Kraft zu setzen, um wenigstens den Betrieben und Arbeitnehmern (zB. Paragraph 32) ihre Existenz zu retten!

Begründung

Die Österreichische Bundesregierung vernichtet mit dem derzeitigen Vorgehen gerade Existenzen! Das muss sofort aufhören und diese Existenzen sind mit dem Epedemiegesetz 1950 gerettet (z.B. Lohnfortzahlungen, Umsatzentschädigungen usw.)

Ein kleines Beispiel: ein Arbeitnehmer verdient mit Zulagen 1600 Euro im Job, durch die Kurzarbeit werden Zulagen nicht berücksichtigt, jetzt bekommt dieser 800 Euro. Das ist kein geretteter Arbeitsplatz, sondern eine vernichtete Existenz! Keiner kann mit 800 Euro leben und seine Fixkosten bestreiten!

Fordern wir zusammen als Österreich ein gerechtes Vorgehen!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 26.04.2020
Sammlung endet: 25.06.2020
Region: Österreich
Kategorie: Bürgerrechte

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