Region: Brema

S20-397 - Käferschutzgebiet in Horn-Lehe

Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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Zbiórka zakończona

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  1. Rozpoczęty stycznia 2023
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To jest petycja internetowa der Bremischen Bürgerschaft .

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Aufbau eines Käferschutzgebietes in Horn-Lehe

Ich bitte die Bremische Bürgerschaft, im Bereich Horn-Lehe in den Flächen BP 1804, BP 2152, BP 1999, BP 638, BP 2330, BP 544, BP 543, BP 2090 ein Käferschutzprogramm einzuleiten.

Unbestritten ist, dass die derzeit durchgeführten Handlungen in Bremen gegen das Artensterben nicht ausreichen und dass keine zusätzlichen Schritte zum Artenschutz in Bremen einzuleiten gegenüber der kommenden Generation nicht mehr vertretbar ist.

Das Hauptproblem beim Schutz der Biodiversität ist der fachübergreifende Ansatz. Dabei ist der Artenschutz als eine reine Logistikaufgabe zu sehen.

In Horn-Lehe sind Baumfällungen im Umfang von 156 Bäumen von den UBB schon jetzt ausgewiesen, insgesamt sind in Bremen 2006 Fällungen aktuell geplant. Hinzu kommen die zusätzlichen Fällungen aus den laufenden Bauleitplanungen und Sturmschäden.

Als Beispiel der Logistikaufgabe:

Aktuell sind Fällungen von 18 Bäumen in der Haferwende und ca. 15 Bäumen im Bereich Holler Grund geplant. Zum Ausbau des Käferschutzes können diese über 30 Bäume im Grünstreifen „Holler Grund“ einen der oben genannten Gebiete abgelegt werden.

Der Vorteil:

Ausbau einer CO2 Senkung.

Erhöhung des Artenschutzes für Käfer und andere Insekten.

Erhöhung der Nahrungsangebote für Vögel.

Schutz der Pilzarten.

usw.

Ich bitte die Bremische Bürgerschaft deshalb, im Jahr 2023 mindestens 150 Baumstämme von über 3 Metern Länge der eingeschlagenen Bäume, die unter die Baumschutzverordnung fallen oder entsprechende Durchmesser aufweisen, in den oben genannten Flächen zu verteilen. Und dass alle sonstigen in diesem Gebieten eingeschlagenen Bäume und Hölzer in dem Gebiet verbleiben. Dadurch kann das in dieser Petition gewünschte geschlossene Gebiet als Käferschutzgebiet dargestellt werden. Die gesicherten Holzmengen können der CO2 Reduzierung zugerechnet werden. Ob es dadurch möglich ist, die für den Artenschutz erhebliche Aufwertung als Ausgleichmaßnahme auszulegen, kann ich nicht sagen, sollte aber geprüft werden.

Da die Hölzer nach dem Einschlagen abtransportiert werden, befinden diese sich auf einem Transporter und können nach einem dafür aufgestellten Plan in dem Gebiet abgelegt werden.

Eine Übersicht der geplanten Fällungen finden Sie hier.

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