Regione: Brema

S20-333 - Beschwerde über Diskriminierung bei Erhebung der Grundsteuerdaten

La petizione va a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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  1. Iniziato luglio 2022
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  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

Questa è una petizione online der Bremischen Bürgerschaft.

Inoltro

Kommentarlose Übersendung der neuen Grundsteuererklärung in Papierform für jene die Kein Internet haben und/oder die zugrundeliegende Software nicht verstehen

Ich beschwere mich über das Team Grundsteuerreform. Es ist scheinbar arrogant, dünkelhaft und anmaßend von der Inhaberschaft eines Internetanschlusses auf das Kennen und Verstehen von seperaten Softwareprogrammen auszugehen. Ich verweise auf  die diversen Kommentare älterer Meschen zu den Schwierigkeiten mit der vorliegenden Grundsteuererklärungssoftware.   

Gesendet: Montag, 18. Juli 2022 um 15:18 Uhr

Von: "Heiko Kloke"

An: seniorenvertretung@soziales.bremen.de

Betreff: Grundsteuererklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anschreiben des SfF an alle Haushalte vom 11.07.2022 zur Grundsteuerreform wird auf Seite 2, 3.Absatz ausgeführt: 

"In Ausnahmefällen, z. B. wenn weder Sie noch ihnen nahestehende Personendie Erklärung für sie elektronisch abgeben können, erhalten Sie in ihrem Finanzamt die Formulare in Papierform. "

Da ich an Corona erkrankt war und ich die Formulare nicht abholen konnte, habe ich folgende Email an das Finanzamt geschrieben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich mit 71 Jahren hinsichtlich der Elster Software nicht über genügend fachliche Kenntnisse zu deren Nutzung besitze und greifbare Hilfe durch nahestehende Personen nicht vorhanden ist, bitte ich um/ beantrage ich die Übersendung der Formulare in Papierform. (Wie im Anschreiben vom 11.07.2022 ausgeführt)."

Erstaunt hat mich folgende Antwort:

"

Guten Tag,

die Abgabe per ELSTER ist weit übersichtlicher als ein Papiervordruck. Des Weiteren gibt es auf unserer Informationsseite www.grundsteuer.bremen.de Schritt für Schritt Ausfüllanleitungen für ELSTER sowie hilfreiche Links, um schnell an die benötigten Grundstücksdaten zu kommen.

 Da Sie Ihre Anfrage per Mail stellen, haben Sie einen Internetzugang. Mehr Kenntnisse brauchen Sie nicht, um per ELSTER eine Erklärung einreichen zu können. Damit fallen Sie nicht in die Härtefallregelung des § 228 Absatz 6 BewG. Es steht Ihnen auch noch die vereinfachte Grundsteuerwerterklärung für Privatpersonen zur Verfügung.

 Ich bitte Sie daher, wie vorgesehen in elektronischer Form einzureichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Team Grundsteuerreform

Meine Antwort dazu:

"

Hallo, falls sie meinen Antrag ablehnen wollen, machen sie dies dann mit einem rechtsmittelfähigem Bescheid. Ein Internetzugang ist kein hinreichendes Indiz für meine Internet Kenntnisse. 

Im übrigen erkenne ich gerade eine scheinbar arrogante Diskrimmierung meiner Altergruppe. Möglicherweise ein Fall für die Seniorenvertretung und für die Personalaufsicht zunächst beim SfF. Petition natürlich ebenfalls.

Heiko Kloke

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