Bölge : Burgenland
Rücknahme der Jagdgesetznovelle 2020 und Einsetzen einer Arbeitsgruppe dilekçesinin resmi
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Rücknahme der Jagdgesetznovelle 2020 und Einsetzen einer Arbeitsgruppe

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Bgld. Landesregierung
1.071 Destekleyici 557 İçinde Burgenland

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Der aktuell in Begutachtung befindliche Gesetzesvorschlag zum Bgld. Jagdgesetz 2017 enthält aus Sicht des Bgld. Landesjagdverbandes unter anderem einen Eingriff in die bisher gut funktionierende Hierarchie des Selbstverwaltungskörpers und der Interessenvertretung „Burgenländischer Landesjagdverband“.

Die Abschaffung des Organs „Bezirksjägermeister“ und die Verlagerung dieser Aufgaben und Kompetenzen an die Bezirksverwaltungsbehörde widerspricht der Verwaltungsvereinfachung und bedeutet eine Kostensteigerung für die öffentliche Hand sowie eine Effizienzverminderung.

Die vorgesehene Anhebung der Jagdabgabe auf bis zu 30 % des Jagdwertes ist unverhältnismäßig und ist aufgrund der dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeit der Jägerschaft, die gemäß Präambel und §1 des geltenden burgenländischen Jagdgesetzes ein gesellschaftspolitischer Auftrag ist, unzumutbar.

Wir fordern daher:

  • Beibehaltung des Organes „Bezirksjägermeister“ als gewachsene und demokratische Vertretung der Jägerschaft im Bezirk mit den bisherigen Funktionen
  • Zurücknahme der Erhöhung Jagdabgabe in der vorgeschlagenen Form
  • Rückstellung der vorgelegten Novelle
  • Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit allen Interessensvertretern und gemeinsames Arbeiten an der Evaluierung des Jagdgesetzes 2017 zur Erstellung einer umfassenden Novelle des Bgld. Jagdgesetzes 2017, in der auch die bereits dem Land Burgenland übermittelten Verbesserungsvorschläge des Bgld. Landesjagdverbandes berücksichtigt werden.

Gerekçe

Alle Verbandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Jäger erfüllen unter anderem eine unbezahlte Naturschutzaufgabe für Gesellschaft und Grundeigentümer. Der Jäger ist ein Erfüllungsgehilfe der öffentlichen Hand.

Der Vergleich und die Angleichung der Jagdabgabe an andere Bundesländer ist zudem nicht zielführend, da sich die Pachtbeträge in den Bundesländern wesentlich voneinander unterscheiden und das Burgenland mit rund 17 €/ha und Jahr im Bundesländervergleich an oberster Stelle steht (OÖ: 3 €/ha und Jahr; NÖ: 7 €/ha und Jahr, Stmk: 9 €/ha und Jahr).

Detailierte Infos unter: https://www.bgld-jagdverband.at/web_documents/jagdgesetz/nur_mitgliederinfo_vorstand_.pdf

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Seit es uns Menschen gibt, sind wir Jäger. Unsere Interessensvertretung, die Landesjagdverbände sowie die Jägerschaft hat immer gute Arbeit geleistet. Wer diese bewährten Strukturen zerstören will, hat andere Interessen, als vorgeschoben wird. Dagegen werden wir uns mit aller Macht wehren. Wolfgang Ehrenhauser

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