Rettet unser einzigartiges Ortsbild - erhaltet unsere historischen Gebäude in Kritzendorf

Petition richtet sich an
Stadtgemeinde Klosterneuburg

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975 von 540 für Quorum in Klosterneuburg Klosterneuburg

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  1. Gestartet Juli 2025
  2. Sammlung noch > 7 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Petition richtet sich an: Stadtgemeinde Klosterneuburg

Wir unterstützen mit unserer Unterschrift folgende Forderungen an die Stadtgemeinde Klosterneuburg zum Schutz und Erhalt der Kritzendorf prägenden historischen Bausubstanz (gilt für alle Katastralgemeinden Klosterneuburgs)

  1. Beibehaltung der Schutzzone Kritzendorf, Hauptstraße 50, und Erweiterung der Schutzzone um das ehemalige Gasthaus Tabery, Hirschengasse 2. -> Sofortiger Stopp des Flächenwidmungsverfahrens und der Schutzzonen-Aufhebung!
  2. Erhalt und Sanierung des für die Geschichte Kritzendorfs erhaltenswerten Theresienhofes (erste Erwähnung 1686), Hauptstraße 50, Zu- und Anbauten müssen dem historischen Vorbild folgen.
  3. Beibehaltung der Straßenenge Kritzendorf, Hauptstraße 50–54 (Dies ist gegeben, wenn Punkt 1 und 2 ausgeführt werden).
  4. Bürgerbeteiligung: Einbindung der Kritzendorferinnen und Kritzendorfer in die Planung dieses und künftiger Bauprojekte, die in das Leben und Befinden aller hier Lebenden eingreifen.
  5. Forderung eines Infrastrukturkonzepts für den Zuzug von >400 Personen VOR Genehmigung aller geplanten Neubauprojekte. Wir fordern von der Stadtgemeinde Klosterneuburg die Erstellung und öffentliche Veröffentlichung eines Infrastruktur- und Verkehrskonzepts für Kritzendorf, das den bereits beschlossenen und geplanten Zuzug von mehr als 400 Personen (über 200–250 neue Wohneinheiten in Bau bzw. Widmung) berücksichtigt.
  6. Schutz und Erhaltung der Kritzendorf prägenden historischen Bausubstanz.

Begründung

Wer kennt ihn nicht, den Sommerfrische-Sehnsuchtsort der kulturellen Haute-Volée und zig-tausender Strombadbesucher des späten 19. und frühen 20. Jhds – unser Kritz-le-Bains – unser Kritzendorf?

Nun sollen dort mit der Geschichte des Ortes untrennbar verbundene Häuser (eines davon wurde erstmals anno 1686 erwähnt) ges(ch)ichtslosen Schlafbunkern mit (vermutlich) überteuerten Wohneinheiten weichen.

Wir wehren uns dagegen, dass historische Bausubstanz nur aus Profitgründen zerstört wird. Wir verstehen einen Abriss, wenn ein Haus absolut nicht mehr zu retten ist, aber selbst in diesem Fall gibt es Möglichkeiten.

Da es kein Infrastrukturkonzept für den Zuzug von mehr als 400 Personen gibt, fordern wir ein solches bevor weitere Großbauprojekte geplant werden.
Gemäß § 4 Abs. 2 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG) sind bei Änderungen in der Raumordnung die Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung, Verkehrsinfrastruktur und soziale Einrichtungen umfassend zu prüfen.
Das Stadtentwicklungskonzept STEK 2030+ der Stadtgemeinde Klosterneuburg nennt die „Anpassung technischer und sozialer Infrastruktur“ als zentrales Handlungsfeld.
Ein ortsbezogenes Infrastruktur- und Verkehrskonzept für Kritzendorf ist jedoch nicht öffentlich zugänglich und wurde im Zuge der letzten Flächenwidmungsverfahren nicht veröffentlicht.
Angesichts der geplanten Bauprojekte (u. a. Hauptstraße 48–54 / Hirschengasse 2 sowie weitere Areale mit über 200 Wohneinheiten) ist ein derartiges Konzept dringend erforderlich, um die Belastungsgrenzen der örtlichen Infrastruktur – insbesondere im Bereich

  • Verkehr (Hauptstraße, Engstelle, Parkraum),
  • Bildung (Volksschule, Kindergarten),
  • Nahversorgung,
  • medizinische und soziale Dienste,
  • technische Infrastruktur (Kanal, Wasser, Energie, Entsorgung),
  • nachvollziehbar zu bewerten und entsprechende Ausgleichs- bzw. Erweiterungsmaßnahmen einzuplanen.

Solange ein solches Konzept fehlt, können raumordnungsrechtliche Entscheidungen keine ausreichende Grundlage für nachhaltige Ortsentwicklung bilden.

Das Bundesdenkmalamt und die Initiative für Denkmalschutz wurden bereits informiert und um Unterstützung ersucht, eine Unterschriftensammlung auf Papier ist auch im Gange.

Helft uns bitte, unser Kritzendorf vor dem Verschwinden aus der Geschichte zu retten!

Margit und Martin Schwed, Mittergasse 55, 3420 Kritzendorf, Tel 06602164728

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Margit Schwed, Kritzendorf
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.07.2025
Sammlung endet: 07.07.2026
Region: Klosterneuburg
Kategorie: Bauen

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    noch bis 15. Mai besteht die Möglichkeit, zur geplanten Änderung 01/2026 des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Klosterneuburg (Stadtgemeinde Klosterneuburg - Home - Stadtgemeinde) Stellung zu nehmen.
    Diese Änderung betrifft unter anderem mehrere Bereiche entlang der Kritzendorfer Hauptstraße – insbesondere Hauptstraße 48–54, Hauptstraße 129 und Hauptstraße 131.

    Aus unserer Sicht geht es dabei nicht nur um technische Anpassungen, sondern um die weitere Entwicklung und Verdichtung des Kritzendorfer Ortskerns. Genau deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger jetzt ihre Stimme erheben.

    Eine Stellungnahme muss nicht lang sein. Auch wenige Sätze reichen, um deutlich zu machen, dass Ortsbild, Lebensqualität, Verkehr, Infrastruktur und echte Bürgerbeteiligung berücksichtigt werden müssen.

    Bitte sendet eure Stellungnahme bis spätestens 15. Mai an:
    stadtamt@klosterneuburg.at

    Betreff-Vorschlag:
    Stellungnahme zur Änderung 01/2026 Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

    Jede Stellungnahme wird aktenkundig.
    Bitte macht mit und leitet diese Information weiter.

    Vielen Dank für eure Unterstützung!
    Margit Schwed

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    ich habe heute eine Stellungnahme zur aktuellen Änderung 01/2026 des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg eingebracht.
    Dabei geht es nicht um eine bloß technische Anpassung, sondern um die weitere Verdichtung entlang der Kritzendorfer Hauptstraße – unter anderem in den Bereichen Hauptstraße 48–54, 129 und 131.

    Nach dem Abriss des Theresienhofes und des ehemaligen Gasthofes Tabery zeigt sich nun immer deutlicher, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um eine Entwicklung, die den gesamten Ortskern betrifft.

    In meiner Stellungnahme spreche ich insbesondere an:

    – die zunehmende Bebauungsdichte im Ortskern
    – fehlende nachvollziehbare Darstellungen der Auswirkungen auf Ortsbild, Verkehr und Lebensqualität
    – sowie die bislang nicht sichtbare Umsetzung der angekündigten Bürgerbeteiligung

    Mir ist wichtig, dass diese Entwicklung nicht widerspruchslos passiert.

    Unsere Petition läuft noch bis 7. Juli 2026 – jede Unterstützung zählt!

    👉 Bitte teilt die Petition weiter und motiviert auch andere, sich einzubringen.

    Vielen Dank für eure Unterstützung!
    Margit Schwed

  • Grüß Euch!
    Am 21.11.2025 wurde in der GR-Sitzung beschlossen, mich zur Sitzung des Verwaltungs-Ausschusses einzuladen.

    Ich konnte also am 16.2. den Ausschussmitgliedern unser Konzept für Bürgerbeteiligung sowie den Vorschlag für die Verfahrensleitlinie vortragen.
    Es entwickelte sich eine recht gutes Gespräch und es wurde mir vom Ausschuss-Vorsitzenden zugesagt, dass sich der Ausschuss mit den, dem Protokoll beigelegten, Unterlagen auseinandersetzen und mich vom Ergebnis informieren wird.

    Hier unser Vorschlag für die Leitlinie (das Konzept findet Ihr im Anhang):

    Vorschlag Verfahrensleitlinie „Bürgerbeteiligung bei großvolumigen Bauvorhaben“

    Dieser Vorschlag betrifft die Ausgestaltung von Beteiligungsverfahren im Rahmen der
    Geschäftsordnung und greift nicht in Bau- oder Widmungsentscheidungen ein.

    1. Zielsetzung
    Zur Sicherstellung transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungsprozesse bei Bauvorhaben mit wesentlicher örtlicher Auswirkung wird eine strukturierte Bürgerbeteiligung vorgesehen.

    Ziel ist die Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen sowie die Stärkung der Akzeptanz politischer Beschlüsse.

    2. Anwendungsbereich
    Die Leitlinie findet Anwendung bei Bauvorhaben,
     - die mehr als 10 Wohneinheiten umfassen bzw. Siedlungscharakter haben und/oder
     - die aufgrund ihrer Größe, Lage oder Nutzung erhebliche Auswirkungen auf Verkehr, soziale
    oder technische Infrastruktur oder das Ortsbild erwarten lassen.

    3. Ablauf
    Vor politischer Beschlussfassung sind folgende Schritte vorgesehen:
    1. Veröffentlichung einer strukturierten Informationsunterlage
    2. Dreiwöchige Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme
    3. Durchführung eines moderierten Informations- und Diskussionsforums
    4. Erstellung eines Abwägungsberichts

    4. Zuständigkeit
    Die Entscheidungszuständigkeit der zuständigen politischen Organe bleibt unberührt.

    5. Mehrwert
     - Erhöhung der Transparenz
     - Verbesserung der Planungsqualität
     - Reduktion späterer Konflikte
     - Stärkung der Legitimation politischer Entscheidungen

    ---

    Verfahrensleitlinie
    Bürgerbeteiligung bei großvolumigen Bauvorhaben – Beschlussentwurf

    §1 Zweck
    Diese Leitlinie dient der strukturierten, frühzeitigen Information und Einbindung der Bevölkerung bei
    Bauvorhaben, die aufgrund ihres Umfangs oder ihrer Auswirkungen geeignet sind, einen Ortsteil
    wesentlich zu beeinflussen.
    Ziel ist die Erhöhung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen.

    §2 Anwendungsbereich
    Die Leitlinie kommt zur Anwendung bei Bauvorhaben,
    1. die mehr als 10 Wohneinheiten umfassen bzw. Siedlungscharakter haben und/oder
    2. die aufgrund ihrer Größe, Lage oder Nutzung erhebliche Auswirkungen auf Verkehr, soziale
    oder technische Infrastruktur oder das Ortsbild erwarten lassen.
    Die Beurteilung erfolgt durch den zuständigen Ausschuss.

    §3 Informationsunterlage
    Vor einer politischen Beschlussfassung ist eine Informationsunterlage zu erstellen und öƯentlich
    zugänglich zu machen. Diese enthält insbesondere:
    1. Projektbeschreibung (Lage, Umfang, Nutzung, Baukörper)
    2. Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen
    3. Darstellung der Auswirkungen auf technische und soziale Infrastruktur
    4. Einschätzung der ortsbildlichen Wirkung
    5. Darstellung offener Fragen bzw. Prüfaufträge

    §4 Beteiligungsverfahren
    1. Veröffentlichung der Informationsunterlage
    2. Dreiwöchige Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme
    3. Durchführung eines moderierten Informations- und Diskussionsforums
    4. Protokollierung der Ergebnisse

    §5 Abwägungsbericht
    Vor der politischen Beschlussfassung ist ein Abwägungsbericht zu erstellen.
    Dieser enthält:
     Zusammenfassung der eingelangten Stellungnahmen
     fachliche Bewertung
     nachvollziehbare Begründung, welche Anregungen berücksichtigt wurden

    §6 Entscheidungszuständigkeit
    Die Entscheidungszuständigkeit der zuständigen Organe bleibt unberührt.

    §7 Evaluierung
    Die Leitlinie wird nach zwei Anwendungsfällen, spätestens jedoch nach 24 Monaten, evaluiert.
    Dabei sind insbesondere Verfahrensdauer, Verwaltungsaufwand, Qualität der
    Entscheidungsgrundlagen sowie Auswirkungen auf Konfliktverläufe zu berücksichtigen.
    Das Ergebnis ist dem Gemeinderat vorzulegen.

    Über den weiteren Verlauf werde ich wieder berichten!

    Herzlichen Gruß
    Margit & Martin

Wer historische Gebäude abreißt, zerstört nicht nur Steine - er löscht Geschichte und Identität. Statt Abriss brauchen wir Erhalt und behutsamen Ausbau, damit Kritzendorf seine Einzigartigkeit bewahrt und zugleich zukunftsfähig wird

Noch kein CONTRA Argument.

Warum Menschen unterschreiben

Ortsbild muss erhalten bleiben!

I am renovating an old house (1903) in Kritzendorf. It’s well worth taking care of those beautiful buildings.

Damit nicht noch mehr verbaut wird.

Damit öffentliche erhaltenswerte Dinge nicht in die Hände privater Profitmacher gerät, die damit das Ortsbild verschandeln, das dann alle tagtäglich anschauen müssen

Allgemeinwohl und entgegenwirken von Bausünden die in ein paar Jahrzehnten wiedermal bereut werden.

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