Область : Оферат
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Nein zur Grundsteuer B Erhöhung der Stadt Overath

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Bürgermeister Jörg Weigt
1 385 1 305 в Оферат

Петицію було задоволено

1 385 1 305 в Оферат

Петицію було задоволено

  1. Розпочато 2014
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Успіх

Петиція була успішною!

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Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 360 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 1029 v. H. davon Grundsteuer B 497 v.H. davon Winterdienst / Straßenreinigung 30 v.H. davon Generationenbeitrag 502 v.H.

мотиви

Die Erhöhung der Grundsteuer B als Kompensation der jahrzehntelangen Misswirtschaft in Overath ist nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar. Eine derartige Erhöhung verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (das Übermaßverbot) Diese Grundsteuererhöhung ist gleichzeitig ein verstoß gegen das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Eigentum, in dem es den Wert der Immobilie nachhaltig negativ beeinflusst. Diese geplante Grundsteuererhöhung ist in höchstem Maße unsozial und belastet in erster Linie Menschen mit Alterbezügen (Renten und Pensionen) oder junge Familien.

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новини

обговорення

Es kann doch nicht weiterhin die Unfähigkeit der Politiker dadurch kompensiert werden, dass jahrelange Misswirtschaft und Schuldenmache durch einfach zu handhabende Steuererhöhungen, wie z.B. Grundsteuererhöhungen, unter den Teppich gekehrt werden sollen. Nur mit dem Hintergedanken sich als einzelner, weiterhin nach außen als Wohltäter der Gesellschaft zu profilieren auf Kosten der Bürger. Eine solche Aktion wie in Overath zeigt doch, dass es keinerlei Respekt der Politikerkaste gegenüber dem steuerzahlenden Bürger gibt. Man sollte nicht mehr ausgeben als eingenommen wird."Milchmädchen".

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