Bildung

Bessere Bedingungen für mehr Qualität in Kinderbildungseinrichtungen in Salzburg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesregierung Salzburg
1.074 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.074 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Diese Petition gilt dem neuen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz, das gerade im Bundesland Salzburg bearbeitet wird. Versprochen wurde eine große Reform - jedoch wird dies - laut jetzigem Entwurf - nicht umgesetzt.

Die Leidtragenden sind unsere Kinder, die Eltern und die PädagogInnen. Es gibt sehr viele Forderungen zu Verbesserungen für die elementare Bildung unserer Kinder, leider wurden sie im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt.

Zentrale Forderungen sind:

Verbesserung des PädagogInnen – Kind Schlüssels in den elementaren Kinderbildungseinrichtungen für Kinder von 0-6 Jahren, damit unsere Kinder individuell begleitet werden können

Schaffung von Rahmenbedingungen, sodass für jedes Kind genug Platz, genug Zeit und genug Personal zur Verfügung steht

Anbieten von Öffnungszeiten, die Flexibilität für die Eltern ermöglichen

Einsetzen von SpringerInnen, die Personalausfall abdecken und so die Aufsichtspflicht gewährleisten

Begründung

Mehr Platz, Zeit und Personal Das neue Gesetz erlaubt es weiterhin, dass (am Beispiel Kindergarten) eine PädagogIn bis zu 22 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren großteils alleine betreut, erst ab dem 23. Kind muss eine zweite Betreuungsperson (auch ohne pädagogische Grundausbildung) in der Hauptbetreuungszeit eingesetzt werden. In einer Kindergartengruppe dürfen 25 Kinder gleichzeitig anwesend sein. Für eine individuelle Begleitung und Förderung der Begabungen der Kinder braucht es dringend eine Senkung der Kinderzahl pro Gruppe.

Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf (Beeinträchtigung, Entwicklungsverzögerung, notwendige Begleitung in Bezug auf die Inklusion, …) wird eine SonderkindergartenpädagogIn erst ab dem vollendeten 3. Lebensjahr zur Verfügung gestellt. Meist können diese Kinder vorher, aufgrund des nicht vorhandenen Personals, in keiner Einrichtung aufgenommen werden. Dies beschneidet die Entscheidung der Eltern, wann sie wieder ins Berufsleben einsteigen möchten.

Mehr Qualität Das Verständnis von Qualität in der Elementarpädagogik wird im Gesetz klar formuliert. Die Anforderungen an die PädagogInnen in Bezug auf die Bildungsarbeit steigen. Dafür braucht es für die PädagogInnen entsprechende kinderdienstfreie Arbeitszeit, um die Kriterien zu erfüllen, sonst können die Qualitätsmerkmale – die direkt unserem Kind zugute kommen- nicht umgesetzt werden. Ebenso profitiert das Kind von einer gelungenen Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und PädagogIn, auch dafür muss für die PädagogIn bezahlte Zeit vorgesehen werden.

Mehr Flexibilität Eine Festlegung von Randzeiten - in denen bis zu 6 Kinder von einer Zusatzkraft beaufsichtigt werden können - schränkt die Flexibilität der Eltern in Bezug auf die Bring- und Abholzeit ein. Wahlfreiheit für die Eltern bezüglich des Ortes, in dem ihr Kind die Bildungs- bzw. Betreuungseinrichtung besucht, muss ermöglicht werden! Auch laut vorliegendem Gesetzesentwurf muss das Kind nach wie vor in der Wohnsitzgemeinde betreut werden, was die Flexibilität vieler Eltern einschränkt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

!@#$!

Noch kein CONTRA Argument.

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