Vetoomus on osoitettu:
Vorarlberger Landesregierung
Wohnbeihilferichtlinien 2017 (Land Vorarlberg):
§11 Ausbildung
Schüler bzw. Schülerinnen, Studierende sowie Minderjährige können keine Wohnbeihilfe erhalten. Ausgenommen sind Ausbildungen, welche über das Arbeitsmartservice mit einem Taggeld unterstützt werden.
http://www.vorarlberg.at/pdf/wohnbeihilferichtlinie_20.pdf
Perustelut
Viele Studierende haben sich bewusst für ein Studium in Vorarlberg entschieden. Hier haben sie die Möglichkeit, nahe am zukünftigen Arbeitsfeld zu studieren und sind damit auch ein Teil der wirtschaftlichen Zukunft Vorarlbergs. Dennoch werden laut den Wohnbauhilferichtlinien 2017 - §11 - Studierende grundlegend von Unterstützungen im Bereich "Wohnen" ausgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass alle in Vorarlberg studierenden, welche einen eigenstängiden Haushalt unterhalten, finanziell benachteiligt sind.
DARUM FORDERN WIR EINE FINANZILLE UNTERSTÜTZUNG IM BEREICH "WOHNEN" FÜR STUDENT_INNEN IN VORARLBERG: