Soziales

KEINE Entlassung von subsidiär Schutzberechtigten aus der Grundversorgung in NÖ !

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
LR Gottfried Waldhäusl
528 Unterstützende 238 in Niederösterreich

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

528 Unterstützende 238 in Niederösterreich

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Im Frühjahr 2019 erhielten 740 subsidiär Schutzberechtigte in NÖ (Niederösterreich) von der Koordinationsstelle für Ausländerfragen (beim Amt der NÖ Landesregierung) Briefe, in denen sie dazu aufgefordert wurden, bis 19. Juni d. J. entweder in Privatquartiere zu übersiedeln, andernfalls sie aus der Grundversorgung entlassen werden würden. Diese Menschen wären also ab dem 20. Juni, dem Weltflüchtlingstag (!), ohne Quartier, ohne Geld und ohne Krankenversicherung.

Geht es nach den Plänen des NÖ-Landesrates Waldhäusl, müssen sich die subsidiär Schutzberechtigten also ab 20. Juni 2019 mit der ihnen gewährten finanziellen Unterstützung von € 365,- pro Monat zur Gänze selbst versorgen. Dies ist, schon aufgrund des in NÖ vorherrschenden Preisniveaus praktisch unmöglich. Die Betroffenen könnten aus Not in die Kriminalität gedrängt werden und damit auch ein ernstes Sicherheitsrisiko für die NÖ Bevölkerung darstellen.

Daher fordern wir von LR Gottfried Waldhäusl eine Rücknahme dieser rechtswidrigen und unmenschlichen Anordnung. Weiters fordern wir, dass Menschen, die dieser Anordnung nicht Folge leisten (können), nicht aus der Grundversorgung bzw. aus den Grundversorgungsquartieren entlassen werden.

Gerlinde Buchberger & Nicole Gebhart

Begründung

Nach § 1 (1) des NÖ Grundversorgungsgesetzes soll die Grundversorgung "hilfs- und schutzbedürftigen Fremden ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, solange sie dazu Hilfe benötigen". Gemäß § 4 (2) Z 5 gelten auch subsidiär Schutzberechtigte als "schutzbedürftig" und haben somit Anspruch auf Grundversorgung, solange sie sich nicht selbst erhalten können. Diese Grundversorgung kann nach § 7 (1) in Geld- oder Sachleistungen gewährt werden, wobei "kein Anspruch auf eine bestimmte Leistungsform" besteht. "Wenn damit die Bedürfnisse des Fremden ausreichend befriedigt werden", können die Leistungen auch eingeschränkt werden. § 7 (1) ermächtigt die Behörde auch, unter bestimmten Voraussetzungen den Leistungsbezug an Auflagen, Bedingungen oder Anordnungen zu knüpfen. Auflagen, Bedingungen und Anordnungen können aber nur unter bestimmten, gewichtigen Voraussetzungen erteilt werden, insbesondere "wenn dies zum Schutz der Interessen an einem geordneten Ablauf der Grundversorgung in einer Unterkunft oder zum Schutz der öffentlichen Ruhe, Ordnung, Sicherheit, Gesundheit oder des öffentlichen Wohles dringend (!) geboten erscheint". Nach § 8 (1) Z 7 können Grundversorgungsleistungen "verweigert, eingestellt oder eingeschränkt werden", wenn die "leistungsempfangende Person" eine erteilte Auflage, Bedingung oder Anordnung nicht befolgt.

LR Waldhäusl rechtfertigt in zynischer Weise die oben genannte Anordnung damit, mit dieser die "Eigenständigkeit und Selbsterhaltungsfähigkeit" der subsidiär Schutzberechtigten fördern zu wollen, was durch den weiteren Verbleib in organisierten Quartieren behindert werden würde (Quelle: LR-Waldhäusls Beantwortung der Anfrage von NÖ-LAbg. Silvia Moser, 15.04.2019). Abgesehen davon, dass es sich bei dem 'Rauswurf' aus den Grundversorgungsquartieren um keine taugliche Maßnahme zur Förderung der Eigenständigkeit und Selbsterhaltungsfähigkeit handelt, wäre damit auch keine im Gesetz genannte Voraussetzung, die zu so einer Anordnung ermächtigen würde, erfüllt. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Anordnung der Koordinationsstelle für Ausländerfragen rechtswidrig ist, zumal diese Anordnung sich an die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten im Gesamten wendet, und damit nicht auf die individuellen Bedürfnisse der Einzelpersonen abgestellt wird. Diese Anordnung und die damit verbundenen Konsequenzen verstoßen somit auch gegen das in § 1 formulierte Ziel, "hilfs- und schutzbedürftigen Fremden ein menschenwürdiges Leben [zu] ermöglichen, solange sie dazu Hilfe benötigen".

Aus Erfahrung vieler freiwilliger Unterstützer *innen ist es völlig unrealistisch und in der Praxis undurchführbar, leistbaren Wohnraum für subsidiär Schutzberechtigte zu finden, wenn sie für Miete und den gesamten Lebensunterhalt monatlich nur € 365,- zur Verfügung haben. Nur in Ausnahmefällen sind Vermieter *innen dazu bereit, ohne die Vorlage von 3 Lohnzetteln und einem längerfristigen Bleiberecht Verträge abzuschließen. Dazu kommt, dass oft hohe Kautionen und auch Provisionen verlangt werden. Reduzierte Deutschkurs- und andere Bildungsangebote machen es zusätzlich schwer Jobs zu finden.

Um noch auf das Argument von LR Waldhäusl einzugehen, dass ja bereits 40% der subsidiär Schutzberechtigten privat wohnen, somit es also auch für die restlichen 60% möglich sein müsse, Privatquartiere zu organisieren, ist Folgendes zu sagen: Trotz größter Bemühungen von österreichischen Aktivist *innen ist es kaum mehr möglich, leistbare Zimmer oder Kleinwohnungen zu finden.

Dass LR Waldhäusl bereit ist, geplante Maßnahmen unbarmherzig durchzuziehen, zeigt der Fall eines jungen Geflüchteten mit Aufenthaltsrecht. Sein überraschend gewährter Aufenthaltstitel ermöglicht ihm nur einen äußerst beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, der seine tatsächlichen Jobchancen massiv reduziert. Dieser Mann, der außerdem chronisch krank ist und täglich seine Medikamente benötigt, wurde innerhalb von 10 Tagen aus der Grundversorgung in NÖ entlassen. Wochenlange Ansuchen auf Rücknahme dieser Entscheidung waren erfolglos. Der junge Mann ist jetzt auf die Hilfe seiner privaten Unterstützer*innen angewiesen. Andernfalls wäre er obdachlos und durch die Entlassung aus der Krankenversicherung gesundheitlich schwer gefährdet.

Wie Telefonrecherchen bei den entsprechenden Behörden in allen anderen Bundesländern ergaben, ist diese Vorgangsweise einzigartig in Österreich, da zum Unterschied zu anderen Bundesländern in NÖ die Kann-Bestimmungen im NÖ-Grundversorgungsgesetz offenbar zu Ungunsten der subsidiär Schutzberechtigten entschieden werden. Das ist ein Beispiel eklatanter Inhumanität ! Die geplante Entlassung hunderter Personen in die drohende Obdachlosigkeit ist auch gegenüber der NÖ Bevölkerung in höchstem Maße verantwortungslos!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Gerlinde Buchberger & Nicole Gebhart

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Die Unterschriftenlisten wurden an das Büro von Herrn Landesrat Waldhäusl übermittelt. Die Petition und der Protest hatten einen positiven Einfluss, da die Koordinationsstelle für Ausländerfragen (beim Amt der NÖ Landesregierung) in vielen Fällen mit kulanten Fristverlängerungen reagierte. Jedoch bleibt die Situation für subsidiär Schutzberechtigte in Österreich weiterhin prekär und die Covid19-Krise verschärfte diese Situation weiter, wie beispielsweise Simone Brunner in der "Zeit Online" schildert: www.zeit.de/2020/29/corona-krise-subsidiaer-schutzberechtigte-armut-staatliche-hilfen [28.07.2020]

    Zwar hat sich der Staat Österreich in der europäischen Menschenrechtskonvention dazu verpflichtet verfolgte und bedrohte Menschen zu schützen,... weiter

  • Protestbriefe, E-Mails und diese Petition scheinen zumindest einen kleinen Teilerfolg erreicht zu haben. An Quartiergeber*innen erging das Schreiben, dass den subsidiär
    Schutzberechtigten eine 3-monatige Nachfrist gewährt wird, innerhalb derer sie noch in den Quartieren bleiben dürfen!

    Wir benötigen bitte Ihre/eure Unterstützung bei dieser Petition jedoch weiterhin, denn wir wissen nicht genau, wie die Koordinationsstelle für Ausländerfragen (beim Amt der NÖ Landesregierung) nach diesen 3 Monaten weiter vorgehen wird, ob es danach
    die angekündigten Einzelfallprüfungen geben wird und wie diese dann verlaufen werden.

    Herzlichen Dank für Ihre/eure Unterstützung!

Diese Petition brauchte es gar nicht, hätte NÖ einen anständigen, gewissenhaften, halbwegs gebildeten und menschlich agierenden Integrations- Landesrat !

Und was geschieht mit den in Niederösterreich untergetauchten sg. Föüchtlingen? Soll man für die vielleicht ein Sammelkonto einrichten, wo sie sich anonym (und unbürokrstisch) finanziell bedienen können? Vielleicht sollte man das Geld ja dann eher den sozial bedürftigen Österreichern vorenthalten und die bürokratischen Hürden zum Empfang von Sozialhilfe noch einmal um 50 % erhöhen. Nach dem Motto: "Kein Geld für unsere Leut, weil sie es ja gar nicht brauchen." - Jeder Österreicher hat ja durchschnittlich eh mindestens € 18.000.- am Sparbuch...

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