Salute

Hausgrillen (Acheta domesticus) als Beimischung im Essen nach EU Verordnung ab 24. Januar 2023

La petizione va a
Europäische Union
3.104 Supporto

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

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  1. Iniziato gennaio 2023
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Ersatzlose Rücknahme der EU Durchführungsverordnung 2023/5 vom 03. Januar 2023.

Motivazioni:

Es ist nicht einzusehen, warum Hausgrillen (Acheta domesticus) vielen Produkten (Brot, Backwaren, Teigwaren, Kekse, Soßen, Fertigsuppen, Kartoffelerzeugnisse, Molkenpulver, Bierähnliche Getränke, Schokoladenerzeugnisse, Nüsse, Fleischzubereitungen) als gemahlenes Pulver beigemischt werden soll. Unverträglichkeiten bei Allergien (Hausstaub, Schalentiere) sind noch nicht geklärt. Da ich Kinder habe, sehe ich nicht ein, dass meine Kinder und andere Menschen durch irgendwelche "Kakerlaken" gesundheitliche Gefährdungen davontragen. Als Mensch sehe ich dieses als Mißhandlung der menschlichen Würde . Aus meiner persönlichen Sicht ist eine solche Verordnung unvereinbar. Es soll das Volk entscheiden, ob es Pulver aus Hausgrillen essen will! Liebe Frau von der Leyen, von mir aus essen Sie gerne 10 Gramm statt 5 Gramm täglich zum Frühstück (Brötchen). Guten Appetit und alles Gute Ihnen. Siehe dazu EU Durchführungsverordnung 2023/5 vom 03. Januar 2023

Grazie davvero per il vostro appoggio, Beata Jacob da Herten
Domande ai promotori

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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
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Es ist einfach nur widerlich. Wer insekten fressen will, soll das tun, dann aber gefälligst mit deutlicher kennzeichnungspflicht. Ich für meinen Teil werde jeden hersteller boykottieren, der das beimischt. Bald sind wir bei soylent Green angekommen.

weil sie Schadstoffe wie Cadmium anreichern, das zu Nieren- oder Knochenschäden führen kann.

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