Sicherheit

Haftstrafen bei "Widerstand gegen die Staatsgewalt " und "Tätlichen Angriff auf Beamte"

Petition richtet sich an
Nationalrat, Justizministerium
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  1. Gestartet Oktober 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Immer öfter mehren sich die Urteile bei "Widerstand gegen die Staatsgewalt" (§ 269 StGB) und "Tätlichen Angriff gegen Beamte" (270 StGB) im Freispruch, Diversion, oder geringen bedingten Geld- und Haftstrafen. Um den einschreitenden Beamten den nötigen Schutz und Respekt wieder zu verschaffen, fordere ich bei diesen beiden Delikten "unbedingte Haftstrafen" je nach Schwere des gesetzten Widerstandes oder des tätlichen Angriffes. Beamte, und insbesondere Polizisten versehen ihren Dienst zum Schutze der redlichen Bürger und zur Aufrechterhaltung der Ruhe , Ordnung und Sicherheit, indem sie dem Staat zu seinem Recht verhelfen. Es kann und darf daher nicht sein, dass solche Täter straffrei oder mit bedingten Strafen davonkommen. Unbedingte Haftstrafen sind in diesen Fällen jedenfalls erforderlich um eine gesicherte Abschreckung solcher Taten zu erlangen, um solche zu verhindern.

Begründung

Tägliche Zeitungsberichte, wo Freisprüchen oder geringfügige, bedingte Strafen publiziert werden, wenn es sich bei den Straftaten um Widerstände gegen die Staatsgewalt oder tätliche Angriffe gegen Beamten handelt, wodurch unsere Beamten demotiviert werden, zum Freiwild erklärt werden und jeglicher Respekt ihnen gegenüber verloren geht. Und dies führt in weiterer Folge dazu, dass unser aller Sicherheit dadurch in Mitleidenschaft gezogen wird. Ich wohne in NÖ nahe bei Wien, und meine Enkeltochter -im Teenageralter- getraut sich nicht mehr alleine, nach Einbruch der Dunkelheit, nach hause zu gehen. Der Umstand von unbedingten Haftstrafen wird diese Unsicherheit zwar nicht unverzüglich beenden, doch ist es ein Mosaiksteinchen welcher der Anstoß für Veränderung sein könnte. Zumindest ist dies meine Meinung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Hannes LOOS aus Purkersdorf
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