Regija: Tirol, Lienz
Obitelji

Familie Magomedov muss bleiben

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Peticija je upućena na
Regionaldirektor des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Tirol
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  1. Pokrenut 2018
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

Familie Magomedov ist 2013 nach Österreich geflüchtet, da sie in Dagestan (Russland) politisch verfolgt wird. Magomed Magomedov, Nasibat Kamalova und ihre 3 Kinder Salichat (9J.), Alia ( 7J.) und Safia ( 3J.) dürfen nicht abgeschoben werden!

Obrazloženje

Fluchtgrund: Anfang 2013 wurde Vater Magomed Zeuge der Ermordung eines Nachbarn. Als er nachsehen wollte, wurde er von zwei vermummten Männer mit Waffen bedroht. Sie drangen gewaltsam in seine Wohnung ein. Magomed wurde vom Geheimdienst gekidnappt und auf eine Dienststelle gebracht, wo er gefoltert wurde. Nachdem er unterschrieben hatte, mit dem FSB (russischer Geheimdienst) zusammenzuarbeiten, wurde er vermeintlich freigelassen. Magomed wurde in den folgenden Tagen offenbar überwacht, am 20.1.2013 versuchten ihn Beamte des Geheimdienstes festzuhalten, als er eine Moschee verließ. Er entkam und versteckte sich bei einem Freund, der die Flucht der Familie nach Kiew organisierte, von wo aus sie schließlich mithilfe von Schleppern nach Österreich flüchteten.

Gefahr für die Familie: Magomed wird in Dagestan weiterhin vom Geheimdienst gesucht, er würde nach einer Rückkehr wohl politisch verfolgt werden. Dagestan ist das Zentrum der Gewalt im Nordkaukasus. Sicherheitskräfte werden für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht, darunter illegale Inhaftierungen, gewaltsame Entführungen, außergerichtliche Tötungen, manipulierte Strafprozesse und Folter. Magomed, Nasibat und die älteste Tochter Salichat leiden an posttraumatischen Belastungsstörungen und sind in der psychiatrischen Abteilung des BKH Lienz in Behandlung. Ein wesentlicher Punkt für den weiteren Krankheitsverlauf wird sein, ob Retraumatisierungen (wie durch die drohende Abschiebung) vermieden werden.

Integration der Familie: Die Familie wohnt seit 2013 in Lienz und ist voll in die Gesellschaft eingegliedert. Die Kinder besuchen den Kindergarten bzw. die Schule. Sie sind quasi hier aufgewachsen, haben einen großen Freundeskreis und sind nach unserer Schriftsprache alphabetisiert. Magomed hat das Angebot, bei einer Firma zu arbeiten und ist so in der Lage, die Familie zu ernähren. Es gibt auch die Zusage, in Bannberg mit der Familie zu wohnen. Die Familie spricht sehr gut Deutsch (B1). Sie haben immer wieder gemeinnützige Arbeiten erledigt, zuletzt beim Dolomitenlauf für den TVB. Sie haben (abgesehen von der illegalen Einreise) nie gegen Gesetze verstoßen.

Bisheriger Verfahrensverlauf: Die Familie hat am 31.1.2013 einen Asylantrag gestellt, der abgewiesen wurde, da die Fluchtgründe angeblich unglaubwürdig seien. Dagegen legte die Familie Beschwerde ein. Diese wurde jedoch als unbegründet abgewiesen. In der Zwischenzeit hat die Familie erfahren, dass Magomed in Dagestan weiter gesucht wird. Sie stellten sie einen Nachfolgeantrag wegen konkreter Nachfluchtgründen. Dieser Antrag wurde wegen entschiedener Rechtssache zurückgewiesen und die Beschwerde dagegen als unbegründet abgewiesen. Am 13.2.2017 wurde vom BFA (Bundesamt für Fremdwesen & Asyl) eine Rückkehrentscheidung für zulässig erklärt. Die Beschwerde gegen die Bescheide wurde als unbegründet abgewiesen, worauf sie eine außerordentliche Revision einbrachten. Diese wurde vom Verwaltungsgerichtshof am 29.6.2017 zurückgewiesen. Am 7.2.2018 hat die Familie einen Antrag auf Bleiberecht gestellt, weswegen sie am 11.4.2018 zu einer Anhörung von dem BFA vorgeladen wurden. Trotzdem hat am gleichen Tag das BFA Bescheide mit der Verpflichtung, binnen drei Tagen in das Rückkehrzentrum in Schwechat zu übersiedeln, erlassen. In der Zwischenzeit wurde Familie Magomedov von Polizeibeamten aufgesucht und aufgefordert, unverzüglich in das Rückkehrzentrum überzusiedeln. Außerdem wurde ihnen mitgeteilt, dass sie mit einer Verwaltungsstrafe wegen Nichtbefolgung dieser Wohnsitzpflicht zu rechnen haben. Die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen wurden vom BFA eingeleitet, obwohl eine Abschiebung bei einer schweren Erkrankung laut EU-Rückkehrrichtlinie unzulässig ist.


Hintergrund Berichterstattung:

Video: Die Magomedovs schildern, warum sie flüchten mussten. https://www.youtube.com/watch?v=t94J3t17hn8&feature=youtu.be

Video: Die aktuelle Situation der Familie Magomedov https://www.youtube.com/watch?v=RvUyqNkw6gg&feature=youtu.be

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Novosti

  • Nasibat Kamalova wird mit ihren 3 Töchtern freiwillig nach Dagestan zurückkehren
    Sie habe keine Kraft mehr, weiterhin in Österreich versteckt zu leben und auf eine positive Entscheidung zu warten. Die Kinder vermissen den Vater, begründet Nasibat ihre mutige Entscheidung, nach Dagestan zurück zu kehren. Dazu kommt, dass es keine Garantie gibt, in Österreich ein humanitäres Aufenthaltsrecht erhalten. Sie hat daher die Rückkehrberatung der Caritas in Anspruch genommen und mit deren Hilfe einen Antrag auf freiwillige Ausreise gestellt. Heute wurde dieser Antrag vom BFA genehmigt und eine Rückkehrhilfe zugesichert.
    Zur Vorgeschichte: Magomed wurde am 17.9.2018 verhaftet und am 25. September abgeschoben. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine... unaprijediti

HInterfragt mal den Ablauf. Jeder Beamte kann sich hinter "Geheimhaltung" und "Amtsgeheimnis" verstecken, total überholt! Anonymität der Beamten macht es leicht, Vollzugsorgan von ministeriellen Weisungen und Parteiweisungen zu sein. Dieser Fall belegt die Willkür der Obrigkeit, pfui!

Einfach mal die ablehnende Entscheidung im RIS des Bundesverwaltungsgerichtshofes lesen. Diese Familie hat wie gedruckt gelogen um sich Asyl zu erschwindeln.

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