პეტიცია მიმართულია:
Salzburger Landtag
Petition an den Salzburger Landtag
Der Salzburger Landtag möge beschließen,
die Landesregierung dazu zu verpflichten, zur Berechnung der Personalkosten der Gesundheits-, Pflege-, Sozial-, und Betreuungseinrichtungen, die Leistungen im Auftrag des Landes anbieten, die jeweils in den Betrieben anzuwendenden Kollektivverträge in ihrer aktuell gültigen Fassung heranzuziehen und somit eine kostendeckende Finanzierung sicherzustellen.
Umgesetzt soll werden:
- Ab sofort ist ein transparentes, verlässliches und berechenbares Finanzierungssystem anzuwenden, das den Betrieben die Personalkosten entsprechend den geltenden Kollektivverträgen erstattet.
- Sollte es aus Gründen der rechtzeitigen Erstellung des Landesbudgets nicht möglich sein, Kollektivvertragsabschlüsse entsprechend zu berücksichtigen, werden den Betrieben im Folgejahr die durch diese Abschlüsse entstandenen Kosten vollständig ersetzt und bei Bedarf im laufenden Jahr bevorschusst.
- Alle diese Materie berührenden Gesetzestexte (z.B. Salzburger Behindertengesetz) werden entsprechend angepasst.
- Die deutlichen Gehaltsunterschiede beispielsweise im Bereich der Pflege zwischen Einrichtungen des Landes (wie z.B. der Salzburger Landeskliniken) und privaten TrägerInnen werden durch Überzahlung der kollektivvertraglichen Einstufung ausgeglichen.
მიზეზი
Diese Petition wird eingebracht von den Betriebsratskörperschaften von anderskompetent, Diakoniewerk Salzburg, KOKO Kontakt- und Kommunikationszentrum für Kinder, Lebenshilfe Salzburg, Pro Juventute Soziale Dienste, Rettet das Kind Salzburg, Rotes Kreuz Salzburg, TEZ Zentrum für Tageseltern, Volkshilfe Salzburg, Verein Spektrum sowie der Plattform "Wir fairdienen mehr".
https://de-de.facebook.com/Wir-fair-dienen-mehr-247385868617678/
Warum ist diese Petition notwendig?
Die Salzburger Landesregierung zieht in ihrer Kostenberechnung der sozialen Dienstleistungen nicht die geltenden Kollektivverträge sondern willkürlich andere Sätze heran. Grundlage zur Berechnung der Personalkosten der Einrichtungen müssen die jeweils geltenden Kollektivverträge sein. Ebenso wichtig ist die angemessene Entlohnung für Pflegekräfte. Die bestehende Unterfinanzierung schadet nicht nur den MitarbeiterInnen, sondern führt auch zu massiven Einschränkungen im Angebot und zu schlechterer Qualität für alle Menschen, die auf soziale Dienstleistungen angewiesen sind.
Wir wollen unsere Arbeit gut machen, wir wollen verantwortungsvoll im Sinne unserer KlientInnen, PatientInnen und KundInnen unsere Aufgaben erfüllen. Dazu braucht es eine ausreichende Finanzierung, die transparent, fair und berechenbar ist.
Wir betreuen, pflegen, begleiten, unterstützen, beraten, erziehen … und wir machen das gerne. Um dies alles weiterhin tun zu können, ohne selbst dabei krank zu werden, muss die Landesregierung nur eines tun: sich ihrer Verantwortung stellen und die Finanzierung sicherstellen, die es braucht. Nicht mehr, aber auch keinen Cent weniger.