Région: Autriche

Einsetzung des Epidemiegesetz 1950

Pétitionnaire non public
La pétition est adressée à
Bundesregierung

510 signatures

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2020
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

La pétition est adressée à : Bundesregierung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich fordere Sie hiermit auf, dass das von Ihnen geänderte Gesetz in seiner ursprünglichen Form sofort wieder eingesetzt wird.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010265

Raison

Durch die, ohne die übliche Behandlung im Nationalrat, von Ihnen beschlossenen Änderungen führen Sie eine defacto Enteignung der Bevölkerung und der Betriebe durch.

Der § 29, 30, 31, 32 und 33 hat für die Bevölkerung und für die Betriebe alles geregelt, daher gibt es keinen Grund für Ihre eingenmächtig durchgeführten Änderungen.

Ich fordere Sie hiermit auch auf, die im § 8 beschriebene Desinfektion sofort durchzuführen. Desweiteren fordere ich, dass die von Ihnen gesetzten Maßnahmen vom Parlament zu überprüfen sind und wenn diese nicht der Verhältnismäßigkeit entsprechen, dann sind die von Ihnen durchgeführten Verordnungen rückgängig zu machen.

MfG

Ing. Grubesic

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détails de la pétition

Pétition lancée: 04/04/2020
Fin de la collecte: 03/06/2020
Région: Autriche
Catégorie: Administration

Actualités

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Liebe Unterstützer!

    Morgen 14.00 Uhr, Josefsplatz 1010 Wien, Treffpunkt für einen Demospaziergang.
    Motto: Die Maske muss weg!
    Bitte um zahlreiches Erscheinen.
    LG
    Grubesic
  • Liebe Unterstützer,

    so wie nachfolgend geschildert, wird es in Bälde sehr vielen EPU`S und KMU`S ergehen.
    Ich persönlich bin seit 22 Jahren selbständig in der Elektrobranche mit 4 DN tätig, bei mir wird es auch schon ziemlich eng.
    Bitte mobilisiert so viele Leute wie nur möglich, damit sie die Petition unterschreiben.

    Text einer betroffenen Dame:

    Ich stehe als EPU in der Branche Messestandbau vor dem Ruin, und zwar in Bälde. Durch das Verbot von Grossveranstaltungen per 10.03.2020 wurde meiner Firma der Zugang zu meinen Arbeitsstätten (diverse Messegelände) verboten auf denen ich 100 % meines Umsatzes erwirtschafte. Die Rücknahme des Verbots von Großveranstaltungen indoor wird derzeit nicht einmal angedacht. Ich rechne nicht vor 2021 damit und auch das nur, wenn keine 2. Infektionswelle kommt. Die HFF Gelder sind dürftig und auf 3 Monate begrenzt. Die Abwicklung ist schleppend. Meine Fixkosten steigen jeden Monat um ca. 3.500 Euro. SVS und Finanzamt wird gestundet = verschoben. Fixkostenrückerstattung wird mit Einkommenssteuerbescheid 2020, also Mitte 2021 zu einem gewissen Prozentsatz angeboten. Wie soll ich überhaupt da hin kommen? Die Regierung empfiehlt einen Kredit auf einen imaginären Umsatz (welcher betriebswirtschaftlicher Irrsinn) aufzunehmen, der zu 80-90 % staatl. besichert wird. D. h. Ich soll den Staat Österreich vorfinanzieren. Der Kredit wird besichert, zahlen muss aber ich das. Ausschließlich. Als EPU (keine GmbH) hafte ich mit allem was ich mir in 38 Jahren erarbeitet habe. sowohl Privat also auch Inventar/Firma. Wenn ich zu einer Bank gehe und den staatlich besicherten Kredit beantrage, muss ich Rückzahlungstermine und Raten in Verträge fassen. Man wird mich fragen: Wann wollen Sie das bezahlen? Ehrlicherweise muss ich antworten: Ich habe keine Ahnung. Wenn ich nicht so antworte mache ich mich der Straftat des Betrugs. Dafür geht man ins Gefängnis. (Wer andere unter Vorgaukelung falscher Tatsachen um Geld betrügt, ab einem Betrag von 5.001 € ist das schwerer Betrug, nicht unter einem Jahr und bis zu 10 Jahren zu bestrafen). Diese Straftat verlangt die Bundesregierung gerade von mir. Gemäß dem Epidemiegesetz 1950 in der Fassung vom 11.03,.2020 habe ich am 15.3.2020, also einen Tag vor Inkrafttreten der CoVid 19 Gesetze Antrag auf Entschädigung gestellt. Ich bin der Auffassung, dass lt. Grundgesetz vor dem Gesetz jeder gleich ist. Wenn also die Bundesregierung Grossveranstaltungen nach dem Epidemiegesetz verbietet, sich darauf bezieht, dann steht mir Entschädigung genau aus dem Gesetz zu. M.E. wäre die Klärung dieser Kausa sogar eine Frage, die man dem Verfassungsgericht vorlegen sollte. Es kann nicht sein, dass für den einen ein Recht gilt und ein anderer sich nicht auf nämliches berufen kann, Insbesondere auf § 32. Alle Menschen sind gleich. Danke.

    LG
    Ing. Grubesic

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