Verwaltung

Einsetzung des Epidemiegesetz 1950

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung
510 Unterstützende 503 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

510 Unterstützende 503 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

05.05.2020, 23:11

Liebe Unterstützer,

so wie nachfolgend geschildert, wird es in Bälde sehr vielen EPU`S und KMU`S ergehen.
Ich persönlich bin seit 22 Jahren selbständig in der Elektrobranche mit 4 DN tätig, bei mir wird es auch schon ziemlich eng.
Bitte mobilisiert so viele Leute wie nur möglich, damit sie die Petition unterschreiben.

Text einer betroffenen Dame:

Ich stehe als EPU in der Branche Messestandbau vor dem Ruin, und zwar in Bälde. Durch das Verbot von Grossveranstaltungen per 10.03.2020 wurde meiner Firma der Zugang zu meinen Arbeitsstätten (diverse Messegelände) verboten auf denen ich 100 % meines Umsatzes erwirtschafte. Die Rücknahme des Verbots von Großveranstaltungen indoor wird derzeit nicht einmal angedacht. Ich rechne nicht vor 2021 damit und auch das nur, wenn keine 2. Infektionswelle kommt. Die HFF Gelder sind dürftig und auf 3 Monate begrenzt. Die Abwicklung ist schleppend. Meine Fixkosten steigen jeden Monat um ca. 3.500 Euro. SVS und Finanzamt wird gestundet = verschoben. Fixkostenrückerstattung wird mit Einkommenssteuerbescheid 2020, also Mitte 2021 zu einem gewissen Prozentsatz angeboten. Wie soll ich überhaupt da hin kommen? Die Regierung empfiehlt einen Kredit auf einen imaginären Umsatz (welcher betriebswirtschaftlicher Irrsinn) aufzunehmen, der zu 80-90 % staatl. besichert wird. D. h. Ich soll den Staat Österreich vorfinanzieren. Der Kredit wird besichert, zahlen muss aber ich das. Ausschließlich. Als EPU (keine GmbH) hafte ich mit allem was ich mir in 38 Jahren erarbeitet habe. sowohl Privat also auch Inventar/Firma. Wenn ich zu einer Bank gehe und den staatlich besicherten Kredit beantrage, muss ich Rückzahlungstermine und Raten in Verträge fassen. Man wird mich fragen: Wann wollen Sie das bezahlen? Ehrlicherweise muss ich antworten: Ich habe keine Ahnung. Wenn ich nicht so antworte mache ich mich der Straftat des Betrugs. Dafür geht man ins Gefängnis. (Wer andere unter Vorgaukelung falscher Tatsachen um Geld betrügt, ab einem Betrag von 5.001 € ist das schwerer Betrug, nicht unter einem Jahr und bis zu 10 Jahren zu bestrafen). Diese Straftat verlangt die Bundesregierung gerade von mir. Gemäß dem Epidemiegesetz 1950 in der Fassung vom 11.03,.2020 habe ich am 15.3.2020, also einen Tag vor Inkrafttreten der CoVid 19 Gesetze Antrag auf Entschädigung gestellt. Ich bin der Auffassung, dass lt. Grundgesetz vor dem Gesetz jeder gleich ist. Wenn also die Bundesregierung Grossveranstaltungen nach dem Epidemiegesetz verbietet, sich darauf bezieht, dann steht mir Entschädigung genau aus dem Gesetz zu. M.E. wäre die Klärung dieser Kausa sogar eine Frage, die man dem Verfassungsgericht vorlegen sollte. Es kann nicht sein, dass für den einen ein Recht gilt und ein anderer sich nicht auf nämliches berufen kann, Insbesondere auf § 32. Alle Menschen sind gleich. Danke.

LG
Ing. Grubesic


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