Peticija adresuota:
Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl
Die Unterzeichner ersuchen die Stadt Graz bei der Erlassung des Bebauungsplanes rechtsverbindlich sicherzustellen, dass es durch die künftige Bebauung des Wirtschaftskammerareals nicht zu einer weiteren Verschlechterung der Verkehrsbelastung der Anrainer kommt.
Insbesondere wird ersucht, die im Entwurf vorgesehenen ** bis zu 1.100 Auto-Stellplätzen** deutlich herabzusetzen sowie eine Durchfahrt über eine neue „Magistrale“ durch das Bebauungsplangebiet von der Grabenstraße in die Körblergasse baulich zu verhindern.
Priežastis
Vom Dezember 2019 bis Ende Januar 2020 wurde der Bebauungsplan 03.24.0 Hochsteingasse - Grabenstraße zur Einsichtnahme aufgelegt:
https://www.graz.at/cms/beitrag/10340780/7758896/Bebauungsplan.html
In diesem Entwurf ist unter anderem vorgesehen, dass im Bebauungsplangebiet (Areal der Wirtschaftskammer / WIFI) bis zu 1.100 Auto-Abstellplätze errichtet werden.
Ebenfalls vorgesehen ist eine "Magistrale" (Erschließungsstraße) quer durch das Planungsgebiet von der Grabenstraße zur Körblergasse. Diese Magistrale soll künftig im Eigentum des Grundeigentümers verbleiben, sodass die Stadt keinen Einfluss mehr auf die Nutzung dieser Magistrale hätte. Insbesondere eine Nutzung als Durchzugsstraße/Schleichweg wäre rechtlich nicht zu verhindern.
Beides würde die Verkehrsbelastung der Anrainer massiv erhöhen.
Bereits jetzt kommt es durch die WIFI-Kurse regelmäßig zu Staus in der Körblergasse. Besonders in den Abendstunden und am Wochenende ist die Belastung für das gesamte Viertel mittlerweile unzumutbar.
Die Körblergasse wird bereits jetzt schon massiv von Pendlern aus dem Grazer Umland für eine Abkürzung Richtung Nordspange genutzt um dem Verkehrsaufkommen der Heinrichstraße/Bergmanngasse auszuweichen.
Im Sinne einer modernen Stadtentwicklung sollte demgegenüber weniger der Kfz-Verkehr als vielmehr die sanfte Mobilität im Sinne von öffentlichem Verkehr, Fuß- und Radverkehr gefördert werden. Eine hohe Anzahl von Abstellplätzen und die Ermöglichung weiteren Durchzugsverkehrs sind nicht mit diesen Zielsetzungen vereinbar.