Region: Wien
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Wiener Gäste-Registrierung außer Kraft setzen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Dr. Michael Ludwig, Wiener Stadtsenat und Landesregierung, Wiener Gemeinderat
39 Unterstützende 25 in Wien

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

39 Unterstützende 25 in Wien

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

11.07.2021, 09:51

Ich habe noch einen Tippfehler korrigiert.


Neuer Petitionstext:

Vorgeschichte: Bundesweit gab es zuletzt ab Frühjahr 2021 abermals eine Registrierungspflicht, diese läuft mit 22.Juli 2021 aus.

Diese neue Registrierungspflicht erstreckte sich über viele Bereiche.

Aber nach dem 22.Juli endet diese in 8 der Bundesländer Österreichs, was begrüßenswert ist.

Was wollen wir ändern:

In Form einer (Landes)-Verordnung wird die Registrierungspflicht sogar in Wien fortgesetzt!

Sie nennt sich Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021.

Die Registrierungspflicht bleibt also in der Gastronomie und bei Beherbergungen weiter in Kraft (ich bin leider noch nicht sicher, ob Sie sich auch in anderen Bereichen weiterhin gilt wie Kinos,Landesrecht.er,Kinos, Tennishallen, Fitnessstudios), da es die Wiener Covid 19 Öffnungsbegleitverordnung gibt.

Kontaktdatenerhebung zwecks Contact-Tracing wird in Wien fortgesetzt halt nun mittels Landesrecht. Da auch Identitätsprüfungen ermöglicht werden wo u.a. Namen und Geburtsdatum erfasst werden dürfen ähnlich wie die Polizei(dürfen finden wirklich nur Polizisten so etwas) "Daten zur Identitätsfeststellung zu ermitteln", finden wir dies datenschutzrechtlich sehr bedenklich(Datenkrake/Datensammelei)!

Das wollen wir nicht!

Wir wollen kein Contact-Tracing in Wien, der Lockdown lässt sich weder mittel Contact-Tracing verhindern, noch würde das ausreichen, wenn Wien Contact-Tracing macht.

Die Landesregierung Wien möge beschließen:

Die Verordnung zur Kontaktdatenerhebung(Registrierungspflicht) (in der Gastronomie, Veranstaltungen, Bäder, Fitnessstudios, Tennishallen, Beherbergungen etc.) als Teil der Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung soll unverzüglich wieder außer Kraft gesetzt werden.

Quellen:

1.) Verordnung Bund

2. COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung:

"[...]mit 22. Juli 2021 in Kraft; gleichzeitig treten § 8 Abs. 5 zweiter Satz und § 17 samt Überschrift außer Kraft.

www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_278/BGBLA_2021_II_278.html

Zuerst die Erneuerung der Öffnungsverordnung (gilt bis es eigene Landesverordnungen gibt für alle 9 Bundesländer), Wien hat aber Tage später eine eigene Verordnung "Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021" erlassen, damit gilt in Wien zusätzlich dieses Landesrecht.

2.)Landesverordnung

"Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021" (gilt nur das Land Wien):

Erhebung von Kontaktdaten siehe: §4: (2) § 4 tritt mit 22. Juli 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2021 außer Kraft.

www.wko.at/branchen/w/tourismus-freizeitwirtschaft/LGBLA_WI_20210630_33..pdf

§4 regelt die Erhebung von Kontaktdaten.

Der Beweis, dass die Verordnung eine Kontinuität der Erhebung von Kontaktdaten aus der 2.Covid-19-Öffnungsverordnung darstellt:

(2) § 4 tritt mit 22. Juli 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2021 außer Kraft.

Bericht des Kuriers vom 01.07.2021, über die Änderungen durch die Wiener "Landesverordnung":

kurier.at/chronik/wien/ludwig-zu-massnahmen-machen-das-ja-nicht-aus-jux-und-tollerei/401430862


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 22 (13 in Wien)


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