14/04/2026, 1:39 μ.μ.
Ich wurde aufgefordert meine Petition zu belegen mit Quellen. Ich habe Links angeführt.
Ergänzend möchte ich festhalten:
Bei meinem 95jährigen Papa wurde trotz ärztlicher Anordnung kein Sauerstoff gegeben und die Nahrung nicht gem Anordnung Breiförmig verabreicht. Das führte zu einer Aspirationspneumonie mit stationärem Aufhalt. Der entsprechende Landesrat wurde informiert. Meldungen bei WKO und Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung einer Schutzbedürftigen Person laufen.
Weiters weiß ich von einem anderen Fall in meinem Umfeld, wo eine Pflegekraft eine Bettlägrige Person alleine gelassen hat und man nur per Zufall draufgekommen ist, dass diese Pflegekraft sich vertschüßt hat.
Das Büro des steirischen Landesrats hat mich an die Lokale Pflegeombudsfrau verwiesen. Diese hat mir heute am Telefon (+4367686663374) zugestimmt, dass es sich um keine Einzelfälle handelt. Das war ebenfalls die Telefonische Rückmeldung aus dem Büro des Landesrats - nur niemand zeigt die Fälle auf.
Neuer Petitionstext:
Pflegebedürftige Menschen gehören zu den verletzlichsten Mitgliedern unserer Gesellschaft.Dennoch kommt es in der 24-Stunden-Betreuung immer wieder zu Situationen, in denen medizinische Vorgaben nicht eingehalten werden – oft ohne ausreichende Kontrolle und ohne Konsequenzen.Konsequenzen.Siehe:https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Foerderung_der_24_Std_Betreuung_in_Ooe_und_Wien.pdfhttps://orf.at/stories/3409652/https://www.derstandard.at/story/3000000307232/expertin-ueber-der-24-stunden-betreuung-haengt-eine-graue-wolkehttps://kurier.at/wirtschaft/pflege-missstaende-bei-24-stunden-betreuung/48.200.464
Vermittlungsagenturen verweisen dabei häufig auf die „Selbstständigkeit“ der Betreuungskräfte und entziehen sich so ihrer Verantwortung.Für Betroffene und Angehörige bedeutet das Unsicherheit – und im schlimmsten Fall eine Gefährdung der Gesundheit.
Wir fordern daher:• verpflichtende medizinische - pflegerische Mindeststandards (lt GuKG) in der 24-Stunden-Betreuung• unabhängige und regelmäßige Kontrollen, die diese Standards überprüfen• klare Haftungsregelungen für Vermittlungsagenturen• verpflichtende und nachvollziehbare Dokumentation medizinischer Tätigkeiten
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 29 (29 in Österreich)