08.09.2026, 05:14
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1) Ein unabhängiges Bedarfsgutachten bestätigt den Bedarf und empfiehlt ausdrücklich die Aufnahme dieses Geräts in den Großgeräteplan.
2) Trotzdem erhält ab 1. September 2026 ein Institut den MRT-Kassenvertrag für Hietzing, das intramural in einem Krankenhaus angesiedelt ist und ausschließlich MRT anbietet – keine Vollversorgung
3) Besonders erklärungsbedürftig ist der zeitliche Ablauf: Der Antrag des Diagnosezentrums Hietzing auf ein MRT mit Kassenvertrag wurde im Februar 2026 abgewiesen – ohne Prüfung des tatsächlichen Bedarfs, allein mangels Übereinstimmung mit dem Großgeräteplan. Wenige Monate später schließt die ÖGK für dieselbe Versorgungsregion einen MRT-Kassenvertrag ab, der einen Bedarf voraussetzt. In die vorausgegangenen Verhandlungen war das Diagnosezentrum Hietzing zu keinem Zeitpunkt eingebunden.