Soziales

Faire Finanzierung für Pflege und Betreuung in Salzburg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Salzburger Landtag
2.292 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.292 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 12.03.2019
  4. Dialog
  5. Beendet

04.06.2018, 01:32

Die privaten TrägerInnen erbringen Leistungen im Auftrag des Landes Salzburg, wie Begleitung von Menschen mit Behinderung, Sozialarbeit, Alten- und Krankenpflege. Bei diesen Leistungen besteht entweder eine gesetzliche Verpflichtung des Landes oder eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Würden die privaten Gesundheits- und Sozialbetriebe Leistungen nicht erbringen, müsste das Land Salzburg selbst in die Bresche bringen. Die Erfahrung zeigt aber: muss das Land diese Leistungen selbst erbringen, ist dies ungleich teurer.

Seit etlichen Jahren gibt es nun Kollektivverträge für den privaten Gesundheits- und Sozialbereich, beispielweise die Kollektivverträge von Diakonie, Caritas und Sozialwirtschaft. Die Betriebe sind dazu verpflichtet, entsprechend diesen Kollektivverträgen zu entlohnen und allfällige Erhöhungen aus den jährlichen KV-Verhandlungen zu berücksichtigen.
Die Landesregierung erkennt diese Kollektivverträge aber nicht an und vergütet die Personalkosten nach dem GÖD-Abschluss des Vorjahres.
Die Abschlüsse klaffen in der Regel auseinander – wenn auch manchmal nur um wenig.

Vergleichbar sind die beiden Regelwerke GÖD/Besoldungs- und Dienstrecht und Kollektivverträge der Gesundheits- und Sozialbetriebe im Übrigen ohnehin nicht: das Rahmenrecht, Regelungen zu Zulagen, Höhe und Form der Gehaltssprünge und Entwicklung der Lohnkurve über die Beschäftigungszeit sind teils erheblich anders gestaltet.

Was bedeutet die Nicht-Anerkennung der Kollektivverträge konkret?
Gesundheits- und Sozialarbeit ist personalintensiv, entsprechend hoch sind die Personalkosten. Umso wichtiger, dass der Auftraggeber (das Land Salzburg) die realen Kosten ersetzt. Wenn die Landesregierung nun den GÖD-Abschluss als Basis für den Personalkostenersatz nimmt, der jeweilige KV-Abschluss aber über dem GÖD-Abschluss liegt, führt dies zu einer teils erheblichen Unterfinanzierung.
Da die Betriebe sind gezwungen, jede KV-Erhöhung an Ihre MitarbeiterInnen weiterzugeben, müssen sie bei nicht entsprechender Gegenfinanzierung durch das Land Salzburg an anderer Stelle sparen. Da bei Löhnen und Gehältern nicht gespart werden kann, wird weniger Personal eingesetzt, Arbeit verdichtet, sind Angebote und Qualität der Leistungen in Gefahr. Die Belastung für ArbeitnehmerInnen steigt zunehmend.
Dieser Effekt ist kumulativ, d.h. die Einsparungen jedes Jahres, in dem GÖD und KV-Abschlüsse nicht deckungsgleich sind, kommen zu den Einsparungen der vergangenen Jahre hinzu. einen ausgleichenden Effekt – also Überzahlungen in einem Jahr, Unterfinanzierung in einem anderen Jahr – gibt es bislang nicht.

Mit jedem Jahr, in dem die Landesregierung zur Deckung der Personalkosten nicht die eigentlich anzuwendenden Kollektivverträge heranzieht, verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen weiter und ist die Qualität unserer Dienstleistungen mehr in Gefahr.

Es sei festgehalten, dass die Landesregierung nur im Gesundheits- und Sozialbereich so vorgeht, bei allen anderen Dienstleistungen, die das Land beauftragt, werden die geltenden Kollektivverträge nicht in Frage gestellt.
Die Betriebe sind dieser Vorgangsweise relativ hilflos ausgeliefert – sie können sich keinen anderen Auftraggeber suchen. Jedes Jahr beginnt aufs Neue das Warten, ob und wie sich das kommende Jahr ausfinanzieren lässt.

Parteipolitik interessiert uns in diesem Zusammenhang nicht. Wir setzen uns für gute Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich und gute Qualität der angebotenen Leistungen ein. solange es keinen fairen, transparenten und berechenbaren Umgang der Landesregierung mit denjenigen, die ihre Aufgaben lösen, gibt, solange werden wir uns weiter in dieser Sache engagieren.


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