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50% der Motorräder sind absichtlich lauter, als es technisch sein müsste

In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht seit Jahrzehnten festgeschrieben: "§ 1 Grundregeln, (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Es gibt also kein Recht darauf, dass jemand mehr Lärm macht als unbedingt notwendig, um von A nach B zu kommen. In unserem dichtbesiedelten Land sollte das mittlerweile jeder begreifen. Mehr als 50% der Motorräder sind absichtlich lauter, als es technisch sein müsste und werden oft auch noch l"laut" gefahren. Es reicht!

Avots: (StVO) steht seit Jahrzehnten festgeschrieben: "§ 1 Grundregeln, (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

3.1

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