Angestellte im Gastgewerbe sollten das gleiche Recht auf Arbeitnehmerschutz haben, wie Angestellte in der chemischen Industrie! Also gleicher Schutz vor krebserregenden Verbindungen, was bedeutet, dass die Konzentration am Arbeitsplatz so niedrig sein muss, wie es technisch machbar ist. Also: kein Rauch am Arbeitsplatz! Das ist technisch machbar....
Quelle: www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001418