Die Strafrechtsreform ist obsolet da der Tatbestand Vergewaltigung derzeit ohnedies im Strafgesetzbuch (§201 Abs.1) klar geregelt. Es droht eine bis zu 10 Jahren hohe Freiheitsstrafe. Man könnte die Strafe allerdings auf 13 Jahre anheben (halb lebenslänglich in Österreich).
Fuente: