Wirkungslos, Ablenkungsmaßnahme
Die Bürger werden von einigen Politikern und NGO´s zur Abgabe von Einwendungen aufgefordert. Dies ergibt jedoch wenig Sinn, da das UVP-Verfahren auf der Grundlage eines Gesetzes durchgeführt wird, welches dem EU-Recht widerspricht: Es besteht keine Möglichkeit, den UVP-Bescheid („abschließende Stellungnahme“) von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen. Diese „Einwendungen“ sind daher wirkungslos. Sie landen im Papierkorb des tschechischen Umweltministeriums.
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