Marktverkürzung, Tierleid, verdeckte Interessen
Es drängt sich der Verdacht auf, dass das Tierschutzgesetz primär finanzielle Interessen abdeckt (z.B. Generierung von Umsatzsteuer, die bei Privatverkäufen nicht anfallt) und es leistet der Marktverkürzung Vorschub. Es stellt eine Einschränkung des freien Warenverkehrs (und das sind Tiere laut Gesetz ja wohl nach wie vor) dar und widerspricht somit den Grundfreiheiten der EU.
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