Völlig legtim!
Es besteht (mit wenigen Ausnahmen, die prima vista nach dem Sachverhalt nicht zur Anwendung) kein Kündigungsschutz in Österreich. Ob ein Entlassungstatbestand erfüllt wurde, ist ein anderes rechtliches Thema. Der Post und das Like v Dr Zakarian: Die Meinungsfreiheit bedeutet keinen Freibrief für die in in Wirklichkeit nicht vorliegenden "kritische Wertungen", die verunglimpft; untragbar. Es ist gut und überfällig, dass Dr Zakarian nicht mehr in Ihrer Funktion tätig ist!!!