Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Strafantrag abgelehnt

Einstellung des Strafantrages: Anzeige von Dietmar Mühlböck vom 9.3,2012 betreffend des Aufruf zur Volksabstimmung über den Verbleib der Türken in Österreich; ein Anfangsverdacht im Sinne des §283 StGB ist nicht gegeben, da weder zu Gewalt gegen türkische Staatsangehörige aufgerufen, noch gegen diese gehetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft werden; Die Aussage, diese Petition würde gegen §283 StGB verstossen ist folglich falsch.

Quelle:

1.2

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